UNI Klausur falsche Infos von der Prüfungsaufsicht erhalten was tun?

Hallo in die Runde!

Mir ist folgendes passiert:

Ich habe letztens in der Uni meine letzte BA Prüfung geschrieben. In der Klausur war eine Rechenaufgabe mit der Überschrift "Beschreiben sie folgenden Vorgang...(dann kamen die ganzen Zahlen usw).

Vor Beginn der Klausur hatten wir Zeit Fragen zu stellen. Weil ich von der Formulierung der Aufgabe etwas verwirrt war, habe ich die Prüfungsaufsicht gefragt ob man bei dieser Aufgabe verlangt eine entsprechende Rechnung durchzuführen, oder ob eine wörtliche Beschreibung des Vorgangs gewünscht war. Als Antwort bekam ich "Nur ausrechnen, nichts beschreiben".

Nun, die Aufgabe war für mich nicht zu lösen, mit der in der VL vermittelten Inhalten, da auch unbekannte Recheneinheiten vorkamen. Ich habe somit die Aufgabe nicht bearbeitet. Nach der Klausur bin ich direkt zur Aufsicht die mir dann sagte ich hätte es doch mit Worten beschreiben sollen, der andere meinte nur rechnen, die waren sich dann selbst nicht einig.

Nun kam das Prüfungsergebnis mit "Durchgefallen". Mir fehlt lediglich 1 Punkt zum bestehen. Nun die Frage was kann ich da machen? Gibt es da spezielle Regelungen oder hat da jemand Erfahrung damit wenn einem die Aufsicht "falsche/widersprüchliche" Aussagen macht? Wie seid ihr da vorgegangen? Kann man die Aufgabe streichen lassen? Auf einen Freiversuch plädieren?

(Kommentare wie "Hättest bei ner anderen Aufgabe punkten können und es lag ja dann wohl nicht an der einen Aufgabe bitte sparen. Ich möchte natürlich die Prüfung jetzt schnell abschließen, da sie meine letzte ist.)

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Könntet ihr mir die Lösung samt Lösungsweg zeigen?

Hallo🙋🏻‍♀️

Meine Aufgabe lautet:

Gesucht ist die Funktionsgleichung einer ganzrationalen Funktion dritten Grades mit den folgenden Eigenschaften:

Der Graph der Funktion schneidet die Koordinatenachsen in den Punkten P(0/0) und Q(3/0).

Der Punkt E(1/4) ist ein Extrempunkt.

a)Stellen Sie mit Hilfe der angegebenen Eigenschaften des Graphen der Funktion ein System aus vier linearen Gleichungen zur Berechnung der Koeffizienten der Funktionsgleichung auf.

b) Durch Einsetzen und Umformen können Sie das unter a) ermittelte lineare Gleichungssystem auf ein Gleichungssystem mit nur noch drei Gleichungen reduzieren.

Weisen Sie nach, dass Sie dann als Ergebnis folgendes Gleichungssystem erhalten:

l a + b + c= 4

ll 3a + 2b + c= 0

lll 27a + 9b + 3c= 0

c) Lösen Sie das unter b) angegebene System linearer Gleichungen mit dem Gaußverfahren und geben Sie die Funktionsgleichung der gesuchten Funktion an. (Sie müssen das eigene Ergebnis nicht benutzen!!!)

Leider verstehe ich es nicht ganz genau und würde liebend gerne fragen, ob ihr mir die Lösung zeigen könntet mit Rechnungsweg.

Danke im Voraus!

LG Hasti

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Klausureinsicht, welche Rechte?

Hallo, ich studiere an eine FernUni und will Einsicht in meine Klausuren nehmen. Im Formular für den Antrag selbst steht, ich zitiere: "Hinweise am Einsichtstermin: 1.) während der Einsicht dürfen keine Notizen gemacht bzw. die Klausur mit dem Studienmaterial verglichen werden.

2.) es dürfen keine Fotohandys oder sonstigen, ähnlichen Geräte verwendet werden.

3.) im Einsichtsraum herrscht absolute Ruhe.

4.) Einsicht-Nehmende dürfen nicht miteinander kommunizieren

5.) es ist nicht gestattet, Dritten die eigenen Prüfungsleistungen zu zeigen.

6.) Klausurakten müssen vollständig, mit Aufgaben / ggf. Bewertungsblatt / ggf. Notizblätter, der Aufsichtsperson zurückgegeben werden.

7.) Unklarheiten in der Bewertung, bei der Punktvergabe etc. müssen der Aufsichtsperson genannt werden, diese werden im Anschluss an die Einsichtnahme zur Bearbeitung in die Verwaltung nach Riedlingen weiter geleitet.

8.) Die Hochschule kann Korrektoren, aufgrund der Freiheit bei Forschung und Lehre, nicht zur Kommentierung ihrer Bewertungen zwingen weswegen es möglich ist, dass eine Klausur keinerlei Kommentare enthält.

9.) Die Einsicht in Prüfungsleistungen ist nur einmal möglich."

Mit Punkt 1 hab ich ein Problem und mit Punkt 8. Ist es rechtens, dass man sich keine Notizen machen darf? Wie soll ich dann mit jmd drüber reden können, um einzuschätzen, ob meine Benotung gerecht ist? Das bezieht sich auch darauf, dass ich den Studienbrief nicht zum Abgleichen einsehen darf. Ist das legal? Die Uni hat ihren Sitz in Baden-Würtemberg, die Einsicht würde aber in Berlin erfolgen. Was ist mit Punkt 8? Wenn keine Notizen da sind, muss wenigstens eine Musterlösung vorhanden sein,oder?

Danke für eure Antworten! :) Beste Grüße

Rechte, Fernstudium

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