Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

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