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Wie bekomme ich Infos zum Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung?

Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema Zwangsversteigerungen von Immobilien. Bezüglich der Übernahme des Mietvertrags ergeben sich mir allerdings ein paar Fragen.

Der Ersteher hat doch nach Zuschlag erstmal keine Daten, weder Bauakten, Kaufvertrag, Mietvertrag noch sonst irgendwas.

  • Woher weiß der Ersteher, wer der Mieter ist und was im Mietvertrag mit dem Vorbesitzer vereinbart wurde?
  • Wenn der neue Eigentümer dem Mieter zwecks Eigennutzung kündigt, bekommt er bis dahin noch Miete?
  • Wer verfügt über eine eventuell geleistete Kaution des Mieters und muss der Ersteher diese bei Auszug zurück zahlen?
  • Wie läuft das mit der Kündigung?
  • Wenn der Mieter nicht öffnet oder nicht unterschreiben will oder sich sonst irgendwie quer stellt. Wie kann der Eigentümer sicherstellen, dass die Wohnung rechtskräftig, unanfechtbar gekündigt wurde?
  • Geht er gleich zum Anwalt oder gibt es eine sichere Methode ohne Anwalt?
  • Sollte man am besten gleich einen Anwalt einschalten, auch im Hinblick auf eventuell notwendige Zwangsräumungen?
  • Bekommt der Notar nach einer Zwangsversteigerung auch noch etwas zutun oder übernimmt diese Schritte das Versteigerungsgericht?

Ich freue mich schon auf eure Antworten. :-)

Es wäre nett, wenn jemand eine grobe Übersicht geben würde, welche Schritte überhaupt dann noch notwendig sind, bis der Neubesitzer allen Aktenkram erledigt hat und der Vorbewohner (ob Eigentümer oder nicht) ausgezogen ist. Wen muss der Neubesitzer wegen was in welcher Reihenfolge aufsuchen, auf was muss er warten und an wen muss er wann was zahlen.

Zwangsversteigerung, Eigentum, Zuschläge, Ablauf, abwicklung, Erwerb
Warum wird bei voller Erwerbsminderungsrente die Zahlung per Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt?

Ich wurde nach längerer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert. Habe auf Anraten und vielen Hinweisen bei der Arbeitsagentur eine Zahlung nach der Nahtlosikeitsregelung beantragt. In der Zwischenzeit wurde mir die volle Erwerbsminderung für 2 Jahre genehmigt. Beim persönlichen Termin in der Arbeitsagentur brachte ich alle Unterlagen mit und die Sachbearbeiterin meinte natürlich haben Sie Recht auf Zahlung ist ja nur für 7 Wochen bis die Rente greift und wenn alles so problemlos wäre wie bei Ihnen dann wäre es wunderbar .... Also gut, da ich in ungekündigter Stellung bin, war noch eine Berechnung meines Arbeitgebers nötig, habe ich alles sofort eingereicht und dann kommt der Bescheid, dass mein Arbeitslosengeld abgelehnt wurde und ich auch keinen Widerspruch einlegen brauche, da meine Erwerbsminderungsrente schon genehmigt ist und da hätte ich keine Chancen da ich dem Arbeitsmarkt keine 15 Stunden zur Verfügung stehe. Da kommen für mich jetzt die Fragen... das war alles bekannt als ich persönlich dort war, bekommt ein kranker Arbeitsloser auch kein Geld... hat hier jemand einen Rat warum mir diese Nahtlosigkeitszahlung oder wie man das nennt abgelehnt wird. Es ginge nur um 7 Wochen, in denen ich nun ohne Einkommen da steht (HartzIV usw fällt aus) Danke im Voraus für Eure Antworten

Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Erwerb
Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, wer hilft mir Widerspruch zu erstellen und ob ich mit meiner Krankheit die Chance habe?

Ich bin im Jahre 1981 geboren und bin 34 Jahre alt. Seit 1998 leide ich an Depressionen. Seit 2004 leide ich an Zwangstörung. Seit 2011 hat sich meine Zwangstörung rasch verschlechtet. Ich kann nicht mehr, wie vorher arbeiten. Ich habe agressive Zwangsgedanken und ich kann mit den Leuten nicht zusammen sein, weil meine Zwangsgedanken beziehen sich auf andere Mitmenschen und ich werde unkonzentriert, gestresst und ich leide. Ich habe Kontrollzwang und muss alles kontrollieren, was von mir auch übertrieben viel Zeit in Anspruch nimmt. Dazu kommen noch unbegründete Angstzustände und Panikattaken. Ich schlafe seit 4 Jahren nicht mehr, wie alle normale gesunde Leute. Ich bin schlaflos und kann nur noch mit der Hilfe von bestimmte Medikamenten mich beteuben, damit ich noch einschlafen und durchschlafen kann. Letzte paar Jahre war ich als Putzfrau in Privathaushalt tätig. Das war einzige Arbeit, die ich noch in Ruhe und allein erledigen könnte, weil ich praktisch allein in Raum war und vom Kontakt mit anderen Menschen ausgeschlossen war.( vom Beruf bin ich diplomierte Musiklehrerin, und ich mag mit den Kindern arbeiten, jetzt stellt euch vor, wie kann eine Krankheit einem Mensch sein Leben ruinieren ). Letztes Jahr sind bei mir die starke Rückenschmerzen und Beineschmerzen angefangen, die Grundlos sind, also ohne organischen Grund, d.h. Psychosomatisch. Die Schmerzen waren so stark, dass ich meine Arbeit aufgeben musste. Ich habe im Juli 2015 krankgeschrieben und gekündigt. Ich habe nur 3 Stunden 4-5 mal die Woche gearbeitet. Jetzt kann ich nicht mal das machen, weil mein Rücken nicht mehr diese körperliche Belastung ertragen kann.Im August 2015 habe ich Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Im Oktober 2015 wurde mir nach § 43 Sechtes Buch Sozialgesetzbuch-SGB VI abgesagt. Laut Gutachten bin ich in der Lage noch mindesten 6 Stunden täglich zu arbeiten.Ich will Widerspruch erheben.Wer kann mir helfen, das Widerspruch richtig vorzubereiten? Ich habe nun Zeit bis 30.10.15.Ich wohne in Bayern, an welche Organisation oder Verband kann ich mich wenden, um geholfen zu werden? ( biete um genaue Namen und Adressen ).Ich habe 2 sehr menschliche Neurologen, bei denen ich seit 4 Jahren im Behandlung bin, die mein Leiden gut kennen und die mir korrekte Ärztliche Atteste schreiben können.Habe ich überhaupt die Chance für Erwerbsminderungsrente, vielleicht ist meine Psychische Krankheit kein Grund für diese Rente und ich mache alles umsonst?Und noch, was ich wichtig finde.Das Gutachten hat mit mir eine Psychiaterin, ganz schlampisch durchgeführt. Und ich kenne diese Frau persönlich, vor Jahren war ich die Patientin in ihrem Praxis. Ich war bei ihr im Behandlung damals ca. 2 Monate lang. Und musste damals durch ihre Unkompetenz und Unfreundlichkeit ihre Praxis verlassen.

Rente, Recht, Minderung, Erwerb

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