Freund hat offene Betreibung, (wie) soll man sie erwähnen?

Hallo, seit über einem Jahr bin ich mit meinem Freund zusammen, er ist selbständig und wurde vergangene Jahre von paar Kunden verar* und einer ging Konkurs (hatte mehrere 10'000 CHF offen). Da er das Material und anderes schon bezahlt hatte, hat er sich verschuldet.

Weil er momentan Sicherheit möchte hat er sich vor einem Monat eine Festanstellung gesucht und arbeitet abends zusätzlich für sein Geschäft.

Bis vor einem halben Jahr wohnte er mit einem Freund zusammen, da sein Freund umziehen wollte lösten sie die WG auf, da er meistens über 10 h pro Tag arbeitet hatte er keine Zeit sich um eine neue Wohnung zu kümmern und ist sozusagen spontan bei mir eingezogen. Ich habe eine 2 1/2 Zimmer Wohnung mit 50 m2.

Da wir keinen Platz für uns beide haben suchen wir eine gemeinsame Wohnung, wir haben eine super Wohnung gefunden, jetzt ist das Problem das wir den Betreibungsauszug abgeben müssen, meiner ist leer, seiner jedoch nicht.

Die Wohnung ist ca 40% von meinem und keine 20% von unseren Löhnen (ohne Verdienste aus deinem Geschäft). Also leisten können wir sie uns.

Es ist eine Immobilienfirma und keine Privatperson die uns die Wohnung vermieten würde.

Was könnten wir machen? Ich habe mir überlegt ob ich die Wohnung nur auf mich nehmen soll aber ich weiss nicht ob es mir zu riskant ist. Wir können auch die Situation erklären, aber sobald sie darüber informiert sind kann es sein das wir sie nicht bekommen, was würdet ihr machen?

PS: wir kommen aus der Schweiz, ich 25, er 29

Betreibungen sind offene Rechnungen, die an Staat übergeben worden sind, oder so ähnlich...

Selbständigkeit, Wohnung, Bewerbung, Beziehung, Immobilien, Betreibung
Als Minderjähriger Vertrag unterschrieben?

Hallo Ich habe vor ca einem Jahr einen Vertrag für ein 6 monatiges trainingsabonnement abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Unterschrift war ich Minderjährig(17) und ich wurde nich gefragt ob ich schon 18 bin also habe ich den Vetrag unterschrieben und gar nicht daran gedacht. Als ich einen Einzahlungsschein für die nächsten 6 Monate bekam habe ich meiner Trainerin geschrieben das ich aus Finanziellen und Zeitlichen Gründen nicht mehr in das Training kommen kann, woraufhin sie mir schrieb das ich einen Vertrag unterschrieben hätte und das nun zu spät wäre. Ich habe ihr dann nochmal ganz genau meine Situation geschildert worauf ich keine Antwort bekam. Nun 6 weitere Monate später habe ich wieder einen Einzahlungsschein erhalten welcher an meine ganze Familie gerichtet war. Als ich ihr geschrieben habe ob ich mich nicht klar ausgedrückt habe verweisten sie auf eine Vertragsklausel welche aussagt das man min. einen Monat vor ablauf einen eingeschriebenen Brief mit der Vertragsauflösung schicken muss. und mir wurde noch ausführlich erklärt wie teuer eine anfechtung wäre da sie das anscheinend schon ein paar mal hatten. Als ich sie informierte wollte sie das gespräch mit meinen Eltern suchen und sagte mir das eine mutwillige Täuschung noch Folgen haben wird. Aber da sie von einer Betreibung zu einem Gespräch gegangen ist gibt mir Mut. Meine Eltern wussten nichts davon das ich in das Training gehe.

ich will nochmals erwähnt haben das sie sehr auf den Vertrag fokussiert waren auch als ich ihnen erst nett erklären wollte das ich jetzt ein halbes jahr aussetzte und vielleicht später wieder beitrete.

Können die mir was?

ps:lebe in der Schweiz

Danke im Voraus

Recht, Vertrag, minderjährig, Betreibung
Wer ist im Recht? Autoreparatur ohne Auftragserteilung?

Hallo zusammen

Die Frage wird etwas knifflig. ich versuche es. Ich habe ein Fahrzeug bezogen. Dies über die Garage meines Bruders. Das FZ habe ich entsprechend sofort bezahlt.

Mein Bruder und ich befinden uns aktuell im Streit. Aus diesem Streit heraus stellt er mir eine Rechnung von CHF 716.00 für Reparatur-Arbeiten am FZ. Ich habe jedoch nie Reparaturen in Auftrag gegeben. Er hat einfach damit begonnen. Die Offerte dazu kam im Nachhinein handschriftlich. Als ich den Stundenansatz gesehen habe, habe ich gesagt; "Das kann ich dir nicht bezahlen. Wenn für "anstehende" Reparaturen diesen Betrag verlangst, dann werde ich mir eine andere Garage suchen müssen. Bitte versuche ökonomischer zu sein, damit ich den Auftrag bei dir machen kann".

Nun, mein Bruder kam mir mit dem Preis nicht entgegen. Das ist für mich i.O. und grundsätzlich kein Problem (wenn auch schade). Ich habe mir dann eine andere Garage gesucht und das FZ (was noch zu machen war) reparieren lassen. Dabei habe ich dann ca. 35% günstiger reparieren können.

Mein Bruder ist dabei ausgerastet und stellt mir nun den oben erwähnten Betrag in Rechnung. Ich bin finanziell sehr angeschlagen und kann das unmöglich auch noch bezahlen. Kann er das wirklich machen, obwohl ich ihm die Reparatur nie in Auftrag gegeben habe?

Ich möchte nicht streiten, aus diesem Grund kläre ich das vorsichtig hier ab. Mein Bruder ist Gerichtserprobt und geht gerne eine Ebene höher. Ich hatte noch nie einen Fall und ehrlich auch etwas Respekt vor weiteren Schritten. Wie stehen meine Chancen, was soll ich tun?

P.S. ich hatte schoneinmal ein FZ bei ihm. Da hat er dann die Bremsen ausgebaut, aufbereitet und eingelagert. Diese wird er an weitere Kunden entsprechend hochpreisig verkaufen. Das sind doch aber eigentlich meine Bremsen. Er bereichert sich somit ungerechtfertigt und stellt mir zudem noch eine Rechnung in entsprechender Höhe ohne jemals einen Auftrag erhalten zu haben.

Gruss und danke für eine eilige Antwort, die Zeit drängt. Die Zahlung muss in fünf Tagen erfolgen, sonst betreibt er mich höchstwahrscheinlich. Ich kann mir sowas nicht leisten.

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