Darf die Waschmaschine in der Wohnung aufgestellt werden, obwohl der Vermieter dies nicht wünscht?
Folgendes steht im Internet:
"Durch mietvertragliche Regelung kann das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung nicht untersagt werden. Denn das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zählt grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch."
Die Anschlüsse dafür sind im Bad vorhanden.
Darf der Mieter nun die WM in seiner Wohnung aufstellen? Wenn der Vermieter bei früherer mündlicher Nachfrage schon mal nein sagte?