Muss ein Zeuge den Täter nennen/verraten, wenn er ihn kennt?

Ich habe mich heute etwas gefragt, was eigentlich kein so unwahrscheinliches Szenario ist und im Alltag 100% mehrmals vorkommen sollte bei der Polizei, aber trotzdem habe ich da einfach keine Ahnung was die Antwort wäre..

Angenommen es passiert irgendwo eine Straftat mit anwesenden Zeugen, welche den Täter in dem Fall dann kennen, er aber die Flucht ergreift. Müssen diese dann der Polizei den Täter verraten und ihn nennen oder haben die das Recht zu schweigen/alles zu verweigern, bzw. muss ich dann erstmal beweisen, dass es überhaupt Zeugen sind?

Konkretes Beispiel: Eine Prügelei in einer Bar oder vor einem Späti Kiosk oä. wo der Verkäufer/Kellner/Türsteher oder sonst irgendjemand offensichtlich ein Freund des Jenigen ist (man hat sie vorher zusammen privat über etwas reden hören oder sich mehrmals beim Spitznamen nennen hören oder sowas), welcher dann jemand anderes verhaut. Wenn das Opfer jetzt die Polizei ruft und Anzeige erstatten will, der Täter aber abgehauen ist und die Polizei die Leute befragt nach Informationen und Zeugenaussagen und der Freund dann nicht erwähnt, dass er eigentlich weiß wie der Täter heißt und wo er wohnt sondern nur sagt er kenne den Typen nicht, kann man dagegen irgendwas machen?

Weil sonst wird die Polizei ja kaum darauf kommen können wer der Täter ist und die Anzeige wird halt gegen Unbekannt laufen, was so gut wie nix bringt. Selbst wenn mehrere Anwesenden dann zum Beispiel sagen ja die haben den Freund vom Täter mit ihm reden sehen/hören über Private Dinge, also dass sie sich bestimmt Privat kennen, kann man den Freund ja nicht zwingen zu sagen wer dieser ist, er kann ja immer behaupten er kenne ihn nicht und hat sonst einfach zufällig mit ihm sich zum ersten mal unterhalten.

Irgendwie voll unwahrscheinlich, dass solche Fälle ja jemals gelöst werden oder nicht? Und das Szenario hört sich ja extrem wahrscheinlich im Alltag an, also irgendwo gibt es ja auf ganz Deutschland verteilt andauernd ne Barschlägerei oder Straßenprügelei, kleine Überfälle oder sonst was, wo Anwesende sind, die den Täter eventuell kennen und so der Polizei eigentlich sagen könnten wer es ist, das dann aber nicht tun wollen.

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Sollte die Verhöhnung der Regierung stärker bestraft werden?

Hass und Hetze im Netz und an den Stammtischen nehmen immer mehr zu. Neben Minderheiten (z.B. Transpersonen, Muslime, Juden) geraten auch immer mehr demokratische Parteien ins Fadenkreuz von Hetzern und Faschisten.

Insb. die Grünen leiden besonders darunter. Die Straftaten gegen Grünen-Politiker sind überproportional hoch.

Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1202342/umfrage/straftaten-gegen-parteirepraesentanten/

Wie unter anderem von unserer Innenministerin Nancy Faeser gefordert, könnten und sollten Hasstaten und Polemtik, die derzeit noch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen, zu einer Überwachung und zu Sanktionen führen. Das Demokratiefördergesetz könnte noch viel mehr ausgebaut werden.

Tritt man der rechten Hetze nicht mutig und entschlossen entgegen, werden eines Tages Faschisten die Macht ergreifen und die demokratischen Parteien aus den Parlamenten jagen. Minderheiten und Demokraten erleiden Hass, Verfolgung und Leid.

Ich will jetzt aber auch keine Schwarzmalerei betreiben, sondern ganz nüchtern fragen:

Sollten solche Diffamierungen und antidemokratischen Destabilisierungsmaßnahmen stärker verfolgt und verurteilt werden?

Wie seht ihr das? Bitte um sachliche Diskussionen.

Nein, alles so belassen weil... 80%
Ja, mehr sanktionieren weil... 20%
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Fragen zu Haftbefehl und Körperverletzung während Notwehr?

Folgende Situation:

Eine Freundin von mir hat sich mit ihren (ex) Freund ( keine Ahnung von dem genauen Verhältnis) verkracht, er hat ihr Haare rausgerissen, sie hat 2 Narben im Gesicht wovon eine an der schläfe ist ( vom Faustschlägen) wonach sie dann Pfefferspray eingesetzt hat um ihn aus der Wohnung kriegen weil er nicht gehen wollte und nicht aufhörte handgreiflich zu sein.

Er rannte schreiend auf die Straße und irgendwer hat die Polizei gerufen weil er so lange geschrien hat, die Polizei war vor Ort, hat ihn 10 Tage Hausverbot bei ihr erteilt, und stellt Strafanzeige gegen beide.

Das Pfefferspray wurde mitgenommen, um heraus zu finden ob dieses hier überhaupt legal ist.

Am nächsten Tag schellt die Polizei bei ihr an aber sie hat zu große Angst um auf zu machen.

Was könnten die gewollt haben?

Wollten die das Pfefferspray zurück bringen?

Könnte innerhalb eines Tages ein Haftbefehl gegen sie erlassen worden sein?

Sie hat sich mit ihrem Vorherigen Freund auch körperlich in die Wolle gekriegt, was im gegenseitigen anzeigen resultierte, wofür beide eine Geldstrafe abbezahlen mussten.

Kann dies evtl eine Vorraussetzung sein, bei Wiederholungsfall direkt, einen Tag nach Vorfall, einen Haftbefehl zu erlassen?

Wir sind da alle sehr Paranoid, Vorallem weil man bei spontaner Verhaftung schauen muss wer sich um ihre Katzen kümmert, was einer meiner größten sorgen ist, weil sie ja irgendwenn erreichen muss um die Situation weiterzugeben.

Die Polizei war wohl im Hausflur und ist wieder gegangen ohne auch nur zur Wohnungstür zu kommen.

Was könnten die gewollt haben?

Und ist das überhaupt möglich, dass einen Tag nach dem Pfefferspray Einsatz, direkt die Polizei vorbei kommt und sie im Haft nehmen möchte?

Polizei, Recht, Gesetz, Anzeige, Gesetzeslage, Justiz, Rechtslage, Strafanzeige, Strafe, Strafrecht, Straftat

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