Mietminderung durch Bautrockner nach Wasserschaden?

Hallo,

vor etwa 3 Monaten ist den Parteien unter meiner Wohnung aufgefallen, dass Wasser von oben durch die Wände läuft. Als der Klempner bei mir war, hat er festgestellt, dass mein Wannenabfluss überdreht und damit undicht war. Dadurch war das ganze Dusch- und Badewasser unter die Wanne gelaufen und durch die Wände auch in die zwei Wohnungen unter mir. Den Abfluss hat er nach 3 Tagen wieder repariert.

Es dauerte fast 2 Monate, bis dann mal jemand da war, um einen Bautrockner in alle 3 feuchten Badezimmer zu stellen. Nach 2 Wochen war jemand da, um die Messwerte zu nehmen. Die waren aber noch knapp über dem Normalwert. Also musste das Gerät noch länger bleiben.

Mittlerweile steht dieser Trockner schon 4 Wochen in meinem Bad. Der Raum ist natürlich kaum noch zu gebrauchen. Meine Katzen können nicht rein, da sie die Rohre zerlegen würden und ich kann mich auch kaum bewegen. Jetzt habe ich natürlich mal grob errechnet, was mich der Spaß an Strom kostet und bin fast in Ohnmacht gefallen. Diese Firma meldet sich einfach nicht, wegen einem Termin zum abbauen und dieser Stromfresser saugt fröhlich weiter an meinen Kosten.

Ein Freund meinte mal kurz, ich könnte Mietminderung verlangen. Stimmt das? Oder kann ich andere Ansprüche geltend machen? Immerhin muss ich ja auch am Ende des Jahres diese horrende Geldsumme zahlen.

Schonmal danke für die Antworten.

Mietrecht, Mietminderung, Wasserschaden
Hallo ihr lieben,habe einen wasserschaden in der Wohnung muss ich die ersatz Wohnung annehmen?

Es wurde eine rohreinigung gemacht, ein wasserschaden ist aufgetreten die wände sind nass 4 bautrockner sind in der Wohnung, nun muss auch der Boden und die Küche raus um die Wand dahinter auch zu trocknen. In der Toilette wurde bereits der Boden rausgerissen. Habe 2 kleine Kinder. Die Wohnung ist unzumutbar. Lüften darf man nicht während die bautrockner laufen. Gefühlte 30 Grad in der Wohnung. Toilette sieht aus wie auf einer Baustelle. Nach langem hin und her mit dem Vermieter geinnigt auszuziehen in die oben freistehende Wohnung nun soll ich 40euro monatlich mehr zahlen und eine Kaution von 80euro. Ist dies rechtens? Plan B vom Vormieter er hätte noch eine Wohnung frei in der Umgebung jedoch ohne Balkon, muss ich diese Wohnung annehmen? Welche Rechte habe ich? Kann ich darauf bestehen das der Mietpreis von der oben stehenden Wohnung gemindert wird , so dass mir keine Nachteile entstehen ? Plan c vom vermieter, In der Wohnung oben fehlen eh 2 Böden er würde mir ein Gutschein von 300euro geben ich müsste diesen Boden legen er würde mir eine umzugsfirma besorgen, Umzug hoch provisorisch inkl. Küche etc. Nach dem die Wohnung wieder fertig ist, das selbe spielchen nochmal Umzug wieder runter. Nun das wäre für mich wieder mega stressig. 2 ümzuge . Was kann ich tun? Welche Rechte habe ich muss ich mich mit den 3 Varianten zu Frieden geben?

Danke im voraus.

Mietrecht, Mieterhöhung, Mietminderung, Wasserschaden

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