Bautrockner im Wohnzimmer...Mietminderung?

4 Antworten

Um wieviel Prozent kann ich meine Miete mindern?

Da niemand hier Deine Wohnung kennt, kann das auch hier niemand sagen. Zwischen 10 und 50 %, letztlich kannst Du das aber selbst am besten einschätzen...

Und bekommt mein Vermieter die fehlende Miete dann von der Versicherung zurück?

Ja, bekommt er...

  1. Voraussetzung für eine Mietminderung ist kein Verschulden des Vermieters. Es ist also völlig egal, ob der Vermieter etwas für den Mietmangel kann. Daher kannst Du hier die Miete mindern.

  2. Wie hoch die Minderung sein kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Die Frage ist, wie stark ist die Tauglichkeit Deiner Wohnung durch den Mietmangel (Wasserschaden, Trockunungsgerät) beeinträchtigt. Also z.B. welche Zimmer.

  3. Um das zu beurteilen, schaut man sich am besten Vergleichsurteile an. In der DAWR Mietminderungsliste sind viele Urteile gelistet. http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Wasserschaden-Rohrbruch.html Eine andere Vorgehensweise kann ich dir nicht empfehlen. Es gibt nämlich keine gesetzlichen Vorgaben mit bestimmten Mietminderungsquoten. Also Vergleichsurteile anschauen.

Viel Erfolg!

mietminderung kannst von vermieter nicht verlangen,der kann doch für den schaden nichts.wenn dann musst dich an die versicherung des verursachers wenden

latebutrocking 
Fragesteller
 12.08.2012, 15:43

ich dachte, wenn ich dem vermieter weniger miete zahle entsteht dem dadurch ein wirtschaftlicher schaden, den die versicherung vom verursacher wieder ausgleicht.

wollyuno  12.08.2012, 16:12
@latebutrocking

normal wird immer der verursacher haftbar gemacht,der vermieter hat absolut nichts mit zu tun

MosqitoKiller  12.08.2012, 23:28
@wollyuno

Wenn der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt ist, hat das IN JEDEM FALL etwas mit dem Vermieter zu tun. Wenn der Vermieter daran nicht Schuld ist, kann er eine etwaige Mietminderung vom Verursacher erstatten lassen, damit hat der Mieter aber nichts zu tun...

MosqitoKiller  12.08.2012, 23:25

Diese Antwort ist kompletter Unsinn, da das Recht auf Mietminderung grundsätzlich überhaupt nichts mit dem Verschulden des Vermieters zu tun hat...

Die Wohnung ist ca 70qm gross und das wohnzimmer ungefähr 18qm