Mietminderung bei verschlechterung der Wohnqualität

5 Antworten

Bei meinem Sohn wird z. Zt. direkt vor seinem Schlafzimmerfenster ein Gebäude abgerissen, er kann also das Fenster nicht öffnen, wegen des Drecks, und bei dieser Hitze ist es noch unangenehmer, weil er dann auch nicht schlafen kann. Wenn das Haus weg ist wird ein neues gebaut, was sich bis 2016 hinziehen soll.

Eine Mietminderung ist möglich, die Höhe sollte jedoch ein Fachmann wie z.B. Mieterbund oder Anwalt festlegen, da eine ungerechtfertigte Mietminderung eine Kündigung nach sich ziehen kann.

MfG

Johnny

Nach meinem Verständnis mindert man die Miete, weil der Vermieter trotz angemessener Frist Mängel nicht behebt.

In diesem Fall ist es wohl nicht Verschulden des Vermieters, dass es zu Unannehmlichkeiten kommt. Daher tendiere ich dazu zu sagen, dass hier keine Gründe für eine Mietminderung vorliegen.

Mephisto2342  22.05.2014, 16:26

Nein, eine Mietminderung hat mit dem Verschulden des Vermieters nichts zu tun...

ChristianLE  22.05.2014, 16:49

Eine Mietminderung liegt vor, wenn die Tauglichkeit der Mietsache gemindert ist, also wenn ein Sachmangel an der Wohnung vorliegt. Die Frage nach dem Verschulden stellt sich hier nicht.

Das kann Dir hier niemand beantworten, das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, z.B. welche Wohnlage, ob und wie lange der Abriss bekannt war etc. ...

der mieterbund berät ihn und hilft ihm bei einem schreiben an den VM.