Mietminderung WG-Zimmer
Ein paar Fakten zu meinem Zimmer: Ich wohne hier für 430€ Warmmiete. Darin ist alles enthalten. (Nebenkosten, Internet, Waschmaschine, Strom, Müll)
Nun hat mein Vermieter unseren Internetanschluss gekündigt und die Waschmaschine sowie einige Möbel aus der Wohnung entwendet, um sie selbst zu nutzen. Ausserdem unterstützt er uns nicht, wenn es darum geht etwas in seiner Wohnung zu erneuern. Die Dielenböden sind völlig marode und wir haben große Risse in den Wänden, die nicht weniger werden. (War allerdings schon beim Einzug etwas runtergekommen)
Meine Frage: Kann ich die Miete jetzt mindern? Ich muss nun schließlich einen eigenen Internetanschluss und eine neue Waschmaschine bezahlen. Als Azubi drückt das natürlich sehr im Portemonnaie. Und wenn? Wie viel Prozent Minderung sind drin?
5 Antworten
Ist das alles einzeln in den Nebenkosten aufgeschlüsselt ? Dann schreib den Vermieter an, und bitte um Ersatz, mit einem Datum zur Erfüllung. Und gib an, das Du sonst eine Mietminderung vornehmen willst falls er sich nicht an den Vertrag hält
Ich muss nun schließlich einen eigenen Internetanschluss und eine neue Waschmaschine bezahlen.
Dass muss fast jeder Mieter. Und was genau ist bei dir mietvertraglich vereinbart, dass es anders wäre? Eurer VM muss keinfalls kostenlosen Internetzugang oder Waschmaschinenmitbenutzung gewähren :-O
Und wenn man eine renovierungsbedürftige Wohnung anmietet, hat man auch keinen Anspruch auf Modernsisierung oder Instandsetzung.
G imager761
Lies in Deinem Mietvertrag nach, was alles in der Miete enthalten ist. Das ist dann der Mietgegenstand. Also wenn die Waschmaschine aufgeführt ist, dann hast du Anspruch darauf und kannst darauf bestehen. Steht es aber nicht drin und es beruht nur auf mündlicher Absprache, dann hast du schlechte Karten, denn wenn es hart auf hart kommt, stünde Aussage gegen Aussage, es sei denn du hast Zeugen für die Absprache.
Also lies genau Deinen Mietvertrag.
Wenn sich der Zustand der Wohnung seit der Übergabe nicht nachteilig verändert hat ist es schwierig mit einer Mietkürzung. Anders sind die vertraglich vereinbarten Dinge wie Internetanschluss, Waschmaschine, Strom.. Das ist Vertragssgegenstand und muss somit auch erfüllt werden. Du kannst auf diese zugesicherten Leistungen bestehen.
Diese Zusicherung muss schriftlich vorliegen.
Schau in den Mietvertrag, wenn dort die Bereitstellung von Internet steht und es das nicht mehr gibt, kann man an gemessen die Miete mindern.
Meine Frage: Kann ich die Miete jetzt mindern? Ich muss nun schließlich einen eigenen Internetanschluss und eine neue Waschmaschine bezahlen. Als Azubi drückt das natürlich sehr im Portemonnaie. Und wenn? Wie viel Prozent Minderung sind drin?
Wende Dich an den Mieterbund.
MfG
Johnny