Mietminderung nachträglich?

9 Antworten

Selbstverständlich liegt hier ein erheblicher Mangel vor. Das BGB sagt, sobald die Wohnung mangelhaft ist, ist die Miete kraft Gesetz gemindert. Die Minderung ist ab Kenntnis des Vermieters vom Mangel zulässig, gegebenenfalls also auch rückwirkend (bis zu 6 Monate).

Tatsächlich solltest du nach ergebnisloser Fristsetzung selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. "zweifuffzig" kostet das nicht (wie hier ein User meint), es lohnt also. Auch wenn ein andrer meint, es wäre keine Mietminderung berechtigt, so irrt er. Keineswegs darf deshalb gekündigt werden. Weder fristlos noch ordentlich. Eine Minderung der Bruttomiete um 3% sehe ich als gerechtfertigt bzw. angemessen.

Du hättest den Vermieter SCHRIFTLICH informieren müssen und einen Termin setzen. Erst danach könntest du die Miete mindern. Rückwirkend geht da gar nichts.

Wenn er sich nicht rührt kannst du selbst einen Handwerker beauftragen und dann mit der Miete verrechnen.

"Das sollte er lassen"

Warum?

Ob der Mietmangel erheblich ist, ist nur für die Zulässigkeit einer Mietminderung und deren Höhe relevant.

Auch bei einem unerheblichen Mietmangel muss der Vermieter den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Je unerheblicher der Mangel ist, desto länger wird die angemessene Frist. Wie lange die Reparatur oder Ersatzbeschaffung mit Einbau normalerweise dauert ist für die Fristsetzung ganz erheblich. Der Mieter muss immer eine dem Einzelfall angemessen Frist setzen.

Bei fortgesetzter Untätigkeit des Vermieters hat der Mieter u.a. das Recht zur Selbsthilfe und kann dem Vermieter angemessene Handwerkerkosten in Rechnung stellen (von der Miete abziehen).

Das Problem für den Mieter ist entscheiden zu können, ob eine Reparatur sinnvoll und ökonomisch ist.

Ein unter den vorgenannten Bedingungen vom Mieter erteilter Reparaturauftrag ist unproblematisch.

Lässt der Mieter - ohne nachweisliche Zustimmung des Vermieters mit Kostenübernahmeerklärung - einen neuen Rollo einbauen, wird es zu Problemen mit dem Vermieter kommen.

Ist eine Mietminderung nicht zulässig, hat der Mieter bei fortgesetzter Untätigkeit des Vermieters das Zurückbehaltungsrecht. Der zurückbehaltenen Betrag muss - im Gegensatz zu einer berechtigten und angemessenen Mietminderung - nach Mängelbeseitung unverzinst nachgezahlt werden.

Du hast doch gemerkt, daß der Vermieter dir bei dem Problemchen helfen will. Und der Hausmeister hat auch gesagt, daß, wenn alles nix nutzt, eine neue Jalausie eingebaut wird. Da gleich über eine nachträgliche Mietminderung zu spekulieren ist ganz schön überzogen. Solche Mieter möchte ich persönlich nicht in meiner Wohnung haben...

Jeffrey22 
Fragesteller
 26.07.2015, 17:39

"Solche Leute" musst du ja auch nicht in deiner Wohnung haben, sofern du eine Wohnung überhaupt vermietest. Es war eine Frage muss nicht persönlich werden...

Die Miete kann ab dem Zeitpunkt des Mangels gemindert werden. Aber angemessen. Welche großartigen Einschränkungen hast du durch eine einzige hängende / klemmende Jalousie. Klar, es ist unschön und dass du durch ausgerechnet diese Jalousie nicht lüften kannst, halte ich für ein Gerücht. Das wird ja nicht das einzige Fenster in deiner Wohnung sein. Ich weiß nicht, ob es so sinnvoll ist, sich wegen zweieurofuffzich mit dem Vermieter anzulegen. Fordere ihn schriftlich (nachweisbar durch Einwurfschreiben) mit Fristsetzung (Datum) dazu auf die Jalousie zu reparieren und dass du nach Ablauf dieser Frist selbst einen Fachmann beauftragen und die dafür entstandenen Kosten mit der Miete verrechnen wirst,

Jeffrey22 
Fragesteller
 26.07.2015, 17:42

Danke dir!

imager761  26.07.2015, 17:48

Fordere ihn schriftlich (nachweisbar durch Einwurfschreiben) mit Fristsetzung (Datum) dazu auf die Jalousie zu reparieren und dass du nach Ablauf dieser Frist selbst einen Fachmann beauftragen und die dafür entstandenen Kosten mit der Miete verrechnen wirst,

Das sollte er lassen. "Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht" und berechtigt den VM zu fristloser Kündigung :-O

StupidGirl  26.07.2015, 18:13
@imager761

Aber trotzdem ist doch für die Behebung des Mangels der Vermieter zuständig. Der Mangel ist dem Vermieter nachweislich bekannt, dafür hat er ja schon den Hausmeister geschickt. Es mag vielleicht eine Kleinigkeit sein, warum die Jalousie hängt, aber als Mieter würde ich nicht dran rumfummeln. (Bei meinem Glück ist danach mehr kaputt als vorher!) Nichtsdestotrotz kann die Jalousie ja nicht so bleiben - in dem Zustand hat er die Wohnung nicht gemietet. Was bleibt dem Mieter übrig, wenn eine Mietkürzung nicht in Betracht und der Vermieter nicht aus den Socken kommt?