Autohalter vs Leasingnehmer?

Hallo zusammen,

Letztes Jahr habe ich über meine damalige Freundin ein Auto geleast, da ihre Bonität besser war, als meine. Sie selbst besitzt keinen Führerschein, weswegen ich auch als Fahrzeughalter eingetragen bin, zumal ich das Auto für berufliche Zwecke benötige.
Aufgrund von finanziellen Problemen meinerseits konnte ich unserer mündlichen Vereinbarung nicht nachkommen, ihr die Rate zu zahlen, woraufhin sie sagte, es sei kein Problem und ich solle zahlen, sobald ich könnte.

Nun schreibt sie jedoch, völlig ohne Vorwarnung (vor zwei Wochen habe ich ihr in Aussicht gestellt, wann ich wieder zahlen kann), dass ich ihr das Auto aushändigen soll, da es nur ihr zusteht. Außerdem sagt sie, sollte ich mich weigern, würde sie rechtliche/polizeiliche Schritte gegen mich einleiten.

Im Internet stehen unterschiedliche Aussagen dazu: Die einen sagen, der Leasingnehmer wäre zwar die Person am längeren Hebel, wobei andere sagen, dass bei Trennungen die Gerichte da eher zu der Person tendieren, die das Auto am ehsten benötigt. Wiederum andere sagen, da es "Innere Verhältnisse" sind (bezüglich der mündlichen Verabredungen, wer das Auto nutzt und wie das mit dem Bezahlen läuft), wäre die Sachlage dennoch klar: Sie kann mir das Auto nicht wegnehmen.

Dennoch, wegen der recht geteilten Meinung bin ich mir nicht sicher und wollte hier mal nachfragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, oder sich in der entsprechenden Rechtslage auskennt?

Autoleasing, Streit

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