Autohalter vs Leasingnehmer?

2 Antworten

Der Leasingvertrag läuft auf sie. Also ist es „ihr“ Auto, da kannst du nix dagegen machen.

Aufgrund von finanziellen Problemen meinerseits konnte ich unserer mündlichen Vereinbarung nicht nachkommen, ihr die Rate zu zahlen

Ich würde mich auch nicht drauf verlassen, dass du irgendwann wieder flüssig bist und die Raten zahlst.

Ihr Leasingvertrag, ihr Auto.

bei Trennungen die Gerichte da eher zu der Person tendieren, die das Auto am ehsten benötigt. Wiederum andere sagen, da es "Innere Verhältnisse" sind (bezüglich der mündlichen Verabredungen, wer das Auto nutzt und wie das mit dem Bezahlen läuft), wäre die Sachlage dennoch klar: Sie kann mir das Auto nicht wegnehmen.

Ihr wart nicht verheiratet, du hast null Rechte an dem Fahrzeug.