Arbeitgeber wegen Lüge auf Schadensersatz und Lohn verklagen?

Hallo, ich mache seit Anfang des Jahres ein Pflichtpraktikum für eine kostenpflichtige Ausbildung bei einem Freund. Eigentlich braucht er einen Ausbilderschein, damit mir das Praktikum angerechnet wird, aber er hat mir zugesichert bis Ende des Jahres einen zu machen (meine Ausbildungsstätte benötigt die AEVO bis Ende diesen Jahres). Nun wird mir bange, weil er bisher nichts für den Schein gemacht hat. Falls es tatsächlich dazukommen sollte, dass er es nicht schafft, verliere ich ein halbes Jahr und dadurch auch eine Menge Geld. Ohne seine Zusage, dass er den Schein macht (vor dem Praktikum), hätte ich das gar nicht bei ihm gemacht.

Das Praktikum endet jetzt diesen Monat und er hat noch Zeit, aber kann ich ihn später noch verklagen, also Anfang nächsten Jahres? Sollte ich schonmal zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht?

Außerdem nervt mich extrem, dass ich in meinem Praktikum mehr Einblicke in das Thema E-Commerce erhalten sollte, aber im Endeffekt arbeite ich nur seine Aufgaben ab (ich soll einfach machen ohne das je gemacht zu haben und kriege dann auch kein Feedback zu meinen Ergebnissen). Ich habe gelesen, dass es sich hierbei dann um ein Scheinpraktikum handelt, da die Lehraufgabe in den Hintergrund gerät. Vereinbart war das ich kein Geld bekomme, weil ich ja was lernen sollte, aber kann ich ihn trotzdem auf den Mindestlohn verklagen?

Arbeit, Recht, Arbeitgeber, Klage, Mindestlohn, Praktikum, Entgelt, Ausbildung und Studium
Gehaltserhöhung mit AEVO-Schein (Ausbildereignung)

Hallo Community,

ich bin momentan dabei meinen AEVO (AdA) - Schein zu machen. Die Kosten des Lehrgangs und der Prüfung werden komplett vom Betrieb übernommen. Ziel ist es, dass ich die momentan bestehende Ausbilderin, welche bald in Rente geht, ersetze.

Bisher war es so, dass die Kollegin als Ausbilder bei der IHK eingetragen ist und auch im Vertrag angegeben wird. Den Beruf der ausgebildet wird übt sich schon seit mehreren Jahren nicht mehr aus. Das Fachwissen habe ich bisher an die Azubis vermittelt. Durch diese Vorraussetzungen wurde der Kollegin kein Zusatzgehalt zugeschrieben.

Nun ist meine Frage. Wenn ich die Ausbildung ab nächsten Jahres komplett (Mein Name wird auch im Vertrag des Azubis eingetragen) übernehme, kann ich ein höheres Gehalt fordern? Wie hoch könnte der "Bonus" sein?

Ich hatte bisher noch keine Zeit mit Argumente zu finden, die dafür sprechen. Es ist ja so, dass ich in pädagogischer als auch in fachlicher Hinsicht die komplette Verantwortung übernehme und bei z.B. nicht bestandener Prüfung und Lücken der zu vermittelnden Kenntnisse laut Ausbildungsverordnung zur Rechenschaft gezogen werde. Quasi die Verantwortung ist höher angesetzt.

Nochmalige Zusammenfassung der Fragen:

  • In welchem Umfang kann ich um eine Gehaltserhöhung bitten?

  • Welche Argumente würdet ihr angeben?

Vielen Dank fürs Lesen, ich freue mich auf eure Antworten.

Gruß, Nitaru

AEVO, Ausbildereignungsprüfung, gehaltserhöhung, ada

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