Entscheidend ist, dass sie wie du schreibst selber sofort raus möchte. Kinder und Jugendliche, die selber um Inobhutnahme bitten, werden auch in Obhut genommen. Allerdings darf das Jugendamt dies ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten nur für 24 Stunden. Danach müssen die entweder ihr Einverständnis geben oder das Jugendamt wird - wenn es ausreichend Gründe dafür sieht - das Familiengericht hinzuziehen.

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Du schreibst nicht besonders viel dazu, was konkret zuhause los ist und von außen kann ich das natürlich nicht beurteilen. Schlagen ist jedoch definitiv nicht normal und auch absolut nicht okay. Wenn du dich zuhause nicht wohl und sicher fühlst, kannst du dich natürlich an das Jugendamt wenden. Für dich zuständig ist das Jugendamt an deinem Wohnort, bzw. dem Wohnort deiner Eltern. Du kannst dort anrufen und schildern, was zuhause los ist. Die werden dann zusammen mit deinen Eltern und dir nach einer Lösung suchen.

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17 Jahre ist noch minderjährig - deshalb kann der Junge noch in Obhut genommen werden. Ob das tatsächlich passieren wird, kann ich nicht sagen. Eine Meldung an das Jugendamt kann man natürlich immer machen, wenn man das für richtig hält.

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Das Jugendamt kann dich nur vorübergehend (ca. 24 Std.) in Obhut nehmen, und das auch nur wenn du in unmittelbarer Gefahr bist, die nicht anders abgewendet werden kann. Eine längere Inobhutnahme geht nur mit Einverständnis deiner Eltern oder wenn nötig auf Grundlage Entscheidung des Familiengerichts. Auch das Familiengericht ordnet dies nur bei unmittelbarer Kindeswohlgefährdung an.

Wenn es nur um kiffen geht, wird das also sicher nicht passieren.

Was passieren wird, ist dass das Jugendamt sich einen Eindruck von dir und deiner Familie machen will, Gespräche führen und evtl. einen Hausbesuch machen wird, und dann mit euch zusammen entscheiden, wie es weitergeht. Vermutlich werden sie euch Hilfen anbieten, z.B. Beratungsangebote.

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Ziehs an, wir leben im 21. Jhd, jeder darf jede Farbe tragen die er möchte :)

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Die müssen sich noch an dich gewöhnen - wenn du deine Sache gut machst, werden dich die kinder bald lieben. Sag auf jeden Fall immer den Eltern wenn sie nach Hause kommen bescheid wie es lief - keine Angst, die werden dir keine Schuld geben, es ist normal, dass 5jährige sich noch nicht so schnell an jemand "Fremdes" gewöhnen. Es muss aber sicher sein, dass du die Handynummer von den Eltern hast, so dass du sie anrufen kannst, wenn du die Kinder wirklich nicht beruhigt kriegst, und dass die dann auch schnell kommen. Wenn die Kinder sich echt nicht mehr wohl fülen mit dir, ist es für sie ja auch nur eine Quahl. Aber du hast gesagt, ihr habt schön gespielt, dann hat es den Kindern auch Spaß gemacht und sie werden sich bald an dich gewöhnen, dann ist das Thema "Mama" hoffentlich kein Problem mehr. Und was den Jungen angeht - der ist bestimmt nur überdreht. Solche Kinder muss man auspowern ;) Dann schläft er auch besser. Also immer schön viel Bewegung ins Spiel und vorm schlafengehen dann aber was ruhiges, also noch ne Geschichte vorlesen oder so, damit er runter kommt.

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Abschlussprüfung geschrieben, abgegeben, auf's Klo gegangen, Handy entwendet, 6!

Hallo, hab ein fettes Problem am Hals, vielleicht kann ich das morgen noch klären weil eigentlich bin ich mir keiner Schuld bewusst, Ich schildere es euch mal Gemeinschaft. Also wir haben heute die Abschlussprüfungen Mathe geschrieben. Handys sollten wir in unsere Taschen packen habe ich auch gemacht. Als ich fertig war mit der Prüfung gab ich sie halt ab. Hab dann denn Leherer gefragt ob ich auf Klo kann, der hat ja gesagt, sobalad die andere Schülerin wieder da ist, dann hab ich mein Handy aus dem Rucksack genommen, weil ich keine Lust hatte das dass geklaut wird da ich schonmal beklaut worden bin in der Schule. Also bin ich auf Klo gegangen und mein Handy hat so bisschen aus der hosentasche raus geguckt da ich eine Skinny Jeans mit kleinen Taschen anhatte. Wollte gerade aufs Klo gehen auf einmal kam eine Lehrerin und hat mir das Handy einfach aus der Tasche gezogen ohne Vorwarnung oder sonstiges. Die Begründung hinterher war "Handys in der Abschlussprüfung gelten als Täuschungsversuch" dann wurde das Handy zu meinem Lehrer der die Prüfung beaufsichtig hat gebracht, und die Abteilungsleitung wurde geholt. Das Handy wurde zur Schulleitung gebracht und meine ZAP wird als 6 Bewertet Begründung: Handys in der Abschlussprüfung sind verboten und gelten als Täuschungsversuch! Nun stell ich mir natürlich 3 Fragen:

  1. Täuschungsversuch, ehm der Lehrer hat gesehen das dass Handy während der ZAP ganze Zeit in meiner Tasche war und ich hatte die Prüfung schon abgegeben.
  2. In der Hausordnung steht: Lehrer dürfen das Handy einfordern wenn es während der Schulzeit benutzt wird. Da frag ich mich da sie es mir einfach aus der Tasche gezogen hat ist das nicht Diebstahl? Ich hab ja gegen keine Regel verstoßen.
  3. Ist das zu Recht das die ZAP als 6 bewertet wird und mein Handy einkassiert wurde? Hab ja nichts falsch gemacht? Hab das Handy ja auch nicht mal benutzt :(
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zu 1: Aus deiner Sicht hast du natürlich Recht. Aber ob der Lehrer es auch so sieht... Wenn er nicht gesehen hat wie du es in die tasche gesteckt hat sondern erst danach in der Hosentasche geht er wohl davon aus dass es die ganze Zeit da war

zu 2: Ich denke wenn er in dem Moment glaubt dass du es benutzt hast kann er es einfordern

zu 3: Die 6 kriegst du für den Täuschungsversuch. Wie gesagt aus der Sicht des Lehrers der ja davon ausgeht DASS du betrogen hast. In dem Fall wird die Arbeit immer mit 6 bewertet.

Dein Problem ist also eher zu beweisen dass du gar nicht betrogen hast. Vielleicht klärt sich ja noch alles auf. Aber wie gesagt wenn der Lehrer es so gesehen hat, kannst du natürlich nichts beweisen, dann dürfte es eher schlecht aussehen. Erzähl es auf jeden Fall so wie jetzt hier morgen in der Schule!

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Nein, ich glaub das geht nicht. Pech gehabt

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