Assalmu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Ja, dein fasten ist In shaa Allah noch gültig. Auch wenn du es vor Iftar gelesen hättest wäre es gültig (bekommst halt weniger Lohn).

Und Allahu Alem

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Assalmu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Ja, du sollst sogar weiter fasten!

Und nein, dein fasten ist in shaa Allah nicht gebrochen, solange ihr nichts intimes gemacht habt.

Aber mach es dennoch halal mit ihr d.h führe keine haram Beziehung und macht schnellstmöglich nikkah in shaa Allah.

Und Allahu Alem.

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Assalmu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Muslime sind verpflichtet 5 mal am Tag zu beten. Es gibt aber auch Freiwillige Gebete.

Die 5 Pflicht gebete heißen: Fajr, Dhuhr, Asr, Maghrib, Ishaa.

Ja, es gibt ausnahmen wo man nicht beten kann/ darf

Während der Menstruation und im Wochenbett ist die Frau befreit von den Gebeten. (Sie gillt in diesen Zustand als unrein) Um wieder beten zu können muss sie Ghusl (Ganzkörper waschung) vollziehen.

Das Gebet ist auf arabisch weil man da Suren aus dem Quran rezitiert und es auf andere Sprachen nicht richtig dasselbe ist wie eigentlich in Originalfassung aus dem Quran/ arabischen. Du musst aber deshalb nicht jetzt arabisch lernen.

Auswendig solltest du auffjedenfall die Al Fatiha (die Eröffnung) können und noch minimum 2 beliebige Suren (z.b wie Surah al Ikhlass oder Al Kauther, aber da darfst du frei entscheiden nur halt die Surah Al Fatiha ist Pflicht!!)

Das gebet kann ich dir hier nicht so einfach erklären d.h wenn du es wissen möchstest wie man jetzt genau betet kannst du entweder auf youtube videos anschauen oder mir gerne privat schreiben.

Und Allahu Alem.

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Assalmu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Erstmal freut es mich das du Alhamdulillah den richtigen Weg gefunden hast! Möge Allah dich segnen und es dir mit deiner Familie erleichtern.

Jetzt zu deiner Frage:

Bete einfach so oft du die Möglichkeit hast.

Ab dem alter von 14 Jahren darf man in Deutschland selbst seine Religion entscheiden/ ausleben. Deshalb können Sie es dir nicht verbieten ein Muslim zu sein. (wenn du 14 bist)

Aber wie gesagt bete einfach so oft du kannst auch wenn du es heimlich machen musst, besser als gar nicht. (Wenn du deine Pubertät noch nicht hast, bist du nicht dazu verpflichtet zu beten.)

Außerdem können dich deine Eltern nicht dein ganzes Leben lang ignorieren nur weil du (Alhamdulillah) ein Muslim bist.? Erklär deinen Eltern einfach auch warum du z.b Konvertiert bist, in shaa Allah bekommen Sie dann auch interesse am Islam.

Möge Allah es dir leicht machen und uns alle rechtleiten.

Und Allahu Alem

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Assalamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Faste einfach lieber diesen Tag nach.

Und Allahu Alem

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Assalamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Verstehe genau was du meinst, bin auch konventiert Alhamdulillah.

Wenn Sie der Grund sind wieso du manche Gebete nicht betest oder eher gesagt deinen Pflichten nicht folgen kannst (weil du Angst hast oder so) dann würde ich es Ihnen sagen. Irgendwann müssen Sie damit zurecht kommen, das du muslim bist ob Sie es wollen oder nicht.

oder du betest einfach deine 5 Pflicht Gebete in der Moschee und fastest heimlich so mache ich es auch zurzeit. (ist zwar keine Lösung aber wenigstens sind die Pflichten erfüllt)

Möge الله es dir erleichtern und deine Eltern rechtleiten.

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Assalamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Ich bin mir nicht so sicher bei dem Thema, würde an deiner Stelle lieber einen Sheikh fragen.

Aber kleiner Tipp: kürze den salam nicht

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Assalamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Folgende Tätigkeiten lassen das Fasten ungültig werden:

1) Essen und Trinken, wenn es tagsüber an einem Fastentag absichtlich geschieht und nicht aus Vergessen, Versehen oder durch fremden Zwang. Dabei ist es egal, ob Speise und Trank Nährwirkung haben oder nicht. Der Erhabene sagt im Qurân: „(...) und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“ (Sûra 2:187).

Über das unbeabsichtigte (Fastenbrechen) sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Fürwahr, Allâh hat meine Gemeinschaft (von der Schuldhaftigkeit) durch Versehen, Vergessen oder fremden Zwang enthoben“ (Ibn Mâdscha, At-Tabarânî, Al-Hâkim).

2) Absichtliches Erbrechen. Überliefert wird von Ahmad, Abû Dâwûd, At-Tirmidhî u. a. vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wen Erbrechen überkommt, dem obliegt kein Nachholen. Und wer absichtlich erbricht, der soll (das Fasten) nachholen.“

3) Geschlechtliche Betätigung: Gemeint ist hier der tatsächliche Geschlechtsverkehr zwischen den Ehegatten. Dies folgt aus dem genannten Qurân-Vers und der Aussage des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), als er einem Mann, der im Ramadân mit seiner Ehefrau geschlechtlich zusammen war, eine Sühneleistung auftrug.

4) Selbstbefriedigung: Das absichtliche Herbeiführen des Samenaustritts. Dabei ist es egal, ob dies mit der Hand geschieht, auf andere Weise oder durch Intimität mit der Ehefrau; solange Samenflüssigkeit austritt (ist das Fasten gebrochen).

Das ist die Meinung der Mehrheitsgelehrten.

5) Menstruation und Wochenbett der Frau. Hierzu liegt ein Konsens der Gelehrten vor.

6) Wer im Zustand des Fastens die Absicht hat, das Fasten zu brechen. Die bloße Absicht hierzu reicht schon aus, solange diese Absicht eindeutig vorliegt und nur noch die Folgehandlung fehlt. Dies begründet sich aus dem Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Die Taten gelten nur nach ihren Absichten (...)“ (Al-Buchârî, Muslim).

Und Allâh weiß es am besten!

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Lailat al-Barā’a ist ein besonderer Feiertag im Islam, an dem vor allem die Gebete um Vergebung Gehör finden sollen. Deswegen wird in dieser Nacht auch den Verstorbenen gedacht und für die Vergebung der Sünden der Familien und Mitmenschen gebetet. Die Gebete der eigenen Sünden stehen dabei im Mittelpunkt, da man im Islam die eigenen Taten und Handlungen nur mit Gott ausmachen kann.

Die Nacht der Vergebung ist zudem eine spirituelle Vorbereitung auf den Fastenmonat Ramadan, der zwei Wochen später beginnt. Muslime können sich in dieser Zeit bereits Gedanken über die Eigenschaften machen, an denen sie während der Fastenzeit arbeiten oder die sie ganz meiden möchten. Der Umgang zu den Mitmenschen soll dabei ebenfalls reflektiert werden. Im Mittelpunkt der Reflektion stehen außerdem die eigenen Ziele und Gedanken.

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