Nein

zunächst erstmal aus rechtlichen Gründen: siehe nur Art. 2 II 1 GG der nach Art. 79 III nicht wesentlich geändert werden darf. Das ist klar unzulässig.

Weiterhin wäre wahrscheinlich der volle Rechtsweg über alle 3 Instanzen + evtl auch noch das Bundesverfassungsgericht zu eröffnen, um Fehlurteile auszuschließen oder zumindest sehr viel schwieriger zu machen. Wäre teuer und würde Jahre dauern. In vielen Fällen bleibt es tatsächlich bei einer oder 2 Instanzen da Berufung und Revision an ganz strenge Auflagen geknüft sind. Da sind die Gerichte weniger belastet.

Der Abschreckugnseffekt von hohen Strafen ist bislang nicht wissenschaftlich belegt, im Gegenteil geht eine große Lehre (ein SOhn eines Kumpels der Jura studiert hatte das Fach Kriminologie belegt, also wie und warum Verbrechen entstehen und ich finde da die Lehre von Frank Tannenbaum (heißt wirklich so!) sehr überzeugend, dass Kriminalität von Definiton, Sozialen Vorstellungen... abhängt und eine Abschreckung sehr schwierig ist. Wichtiger sind da die Maßnahmen während der Haftzeit.

Die Gefahr von Fehlurteilen lässt sich natürlich nicht ausschließen. Justizirrtümer sind leider möglich und nicht so wahnsinnig selten

Und ich finde, es sollte niemand das Recht haben über das Leben anderer zu entscheiden

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2 Fächer

auf jeden Fall lohnt sich das. Wie viel sie dann wirklich dort lassen können, wird ovn ihrem Organisationsgeschick abhängen. ABer allein die Möglichkeit ist schon wichitg, besonders wenn ihr 14-Tage Testphase habt. Und natürlich ist die Sicherheit dort höher, als wenn die Sachen offen im Klassenraum oder in der Gaderobe hängen.

Meine Söhne haben seit etwa 1 Monat SPinde , vorher gab es die bei uns nicht. 1 würde zwar theoretisch reichen, wäre aber ein ziemliches gewürge. Bei uns hat fast jeder einen Spind und das klappt auch ganz gut, über aufbrechen und so kann ich nichts sagen. Die Zahlenschlösser sind einfach zu bedienen.

1-2 leute kennen den Code, aber mehr nicht

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Das ist definitiv nicht gestattet. Wenn der verdacht auf strafbare Handlungen besteht benötigt man die Polizei und wenn keine gefahr im Verzug ist, einen richterlichen Beschluss

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Private Parkraumkontrolle, Gelände verlassen?

Hallo,

Anfang Januar war ich einkaufen, hatte die Parkscheibe ordnungsgemäß ausgelegt und bekam trotzdem von der Parkraumüberwachung einen Zettel.

Das Schreiben erhielt ich Anfang Mai und widersprach diesem mit der Begründung, die Parkscheibe korrekt ausgelegt zu haben und schickte eine Kopie vom Kassenbon.

Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass ich zwar die Parkscheibe korrekt ausgelegt hätte und auch einen Kassenbon habe, ich aber das Gelände verlassen hätte und dies eine Vertragsverstoß gewesen sei. Der Kontrolleur hätte mich beobachtet.

In deren AGB steht davon nichts drin und auch nicht bis wohin das Gelände geht. Ich kam etwa 16:20 an, der Kontrolleur schrieb mich um 16:24 auf und aus dem Laden kam ich um 16:37 und um 16:24 war ich definitiv im Laden. Nach dem ich den Einkauf eingeladen habe, bin ich 15 m vom Auto weggelaufen um zu gucken, ob der neue Laden um die Ecke auf hat, ich war vielleicht 10 s vom Auto weg.

Ich kann auch Zeugen benennen die bestätigen können, dass ich um die Uhrzeit im Laden war. Eine Personenbeschreibung will mir die Firma nicht abgeben, jedoch fordern die die Daten der Zeugen bereits auf. Habe nun die 2. Mahnung bekommen und die Firma ist so "kulant" und erlässt mir die 20€ Mahngebühren um ein friedliches Auseinander zu haben.

Soll ich der 2. Mahnung nochmals widersprechen oder dem Anwalt geben? Die Firma schrieb schon, dass es ihnen egal ist ob ich eine Anzeige bei der Polizei erstelle, zum Anwalt gehe oder sonst wem, der Kontrolleur hätte mich beobachtet.

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Hast du einen Nachweis der AGB. Dann könntest du deren Fehler beweisen.

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wenn du nicht allergisch ist, dürfte das kein Problem sein.

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Umweltpolitische fände ich es am sinnvollsten, die Steuer zu erhöhen, allerdings nach typisierten Voraussetzungen jedem einen Ausgleich zuzusenden. Das heißt, dass Familien einen höheren Ausgleich kriegen, als alleinstehende. Für normalverbraucher sollte sich nicht viel ändern, für geringverbraucher sollte der Strom dadurch billiger werden, für vielverbraucher teurer

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mit Sicherung okay

Aus meiner Erfahrung, würde ich eine Sicherung schon von Beginn an Einführen. Ob man die dann lange scharf lassen muss, weiß ich nicht, aber in dem Alter würde ich einige Sachen wie Pornos oder Facebook noch blocken, allerdings dann auch mit 12-13 wieder raus nehmen. Aber eine Software ersetzt natürlich niemals die persönliche Kontrolle und das Gespräch.

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ja

meine Söhne haben einen und finden es eine große Erleichterung, mal Sachen in der SChule lassen zu kölnnen, ohne das was weg kommt, siehe Sportzeug oder HAndy oder Jacke...

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teils teils

In der Grundschule kam für mich die Schule etwas zu kurz, da waren mir die Kulturbeiträge zu Schulveranstaltungen, mit wochenlangen Proben zu viel, im Gymnasium ging es dann besser, gerade weil die Lehrer dort wahnsinnig engagiert waren,und eine schöne Mischung aus leichtem Druck, Strenge, aber auch ganz viel Witz und Spaß gefunden haben.

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