
Natürlich darf er eine Beratung in Rechnung stellen. Dabei ist es unerheblich, ob sie nun telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch erfolgte. Es erfolgte aber eben eine Beratung, und das ist der springende Punkt.

Ja, es gibt spezielle Versicherungen für Kleingärten. Du solltest Dir mal Erkundigungen bei dem für Dich zuständigen Landesgartenbund einholen.

Man glaubt es ja nicht, aber ich schreibe meistens vor dem Schreibtisch sitzend aus einer schönen norddeutschen Gegend.
Gero Last am 9. Oktober 2008 08:46 Allein schon daß man in einer schönen norddeutschen Gegend sitzt, macht das Leben lebenswert. Ich bin aus MV.

Es gibt Fachleute (und zwar reichlich), die beruflich nichts Anderes machen, als solche Sünder aufzuspüren und dann ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. WSchon so Mancher ist da auf sehr unangenehme Weise überrascht worden. Lass es lieber und bezahle ein paar Euro durch Kauf.

Nein, das ist nicht ok!! Hier kann doch nicht Jeder einfach machen, was er will!
auch diese Antwort ist urkomisch! wußte gar nicht daß hier so viel gute Komiker unterwegs sind.Däumchen und tschüß, bin weg und nehme Silberheim mit.

Romane, Biografien, Sachbücher, Dokumentationen aber ebenso

Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag. Und es gibt so viel, worüber man lachen kann....

Im Rahmen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht dürfen sie das durchaus. Auf dem Schulgelände sind die Schüler versichert. Verlassen sie das Schulgelände zwischendurch, besteht kein entsprechender Versicherungsschutz mehr.
genau. heisst im klartext: sollte euch irgendwas passieren SEID IHR NICHT VERSICHERT. die verbieten das nicht aus spaß oder weil sie es wollen, sondern weil sie es müssen! das ist übrigens in allen schulen so (zumindest bei denen, die ich kenne!)
Von einer medizinischen Beratung war hier nicht die Rede. Wenn ich von ihm wissen will, ob er eine Injektionskur außerhalb der Praxiszeiten durchführt, ist das keine Beratung, sondern eine organisatorische Auskunft.
Für solche Auskünfte ist es lächerlich, eine Rechnung zu stellen. Wenn es um medizinische Fragen geht (z.B. welche Therapie o.ä.), dann wird das abgerechnet (GOÄ-Ziffer: 1 Beratung - auch telefonisch).