Da gibt es viele Grunde.

Ein Grund ist, dass du mit der deutschen Ausbildung zur Immobilienkauffrau nicht viel anfangen kannst. Die Gesetze und Gepflogenheiten in der Schweiz unterscheiden sich zu den Deutschen. Wir hatten eine Niederlassung in der Schweiz.

Ich würde es bei einem deutschen Franchise-Unternehmen versuchen, die auch Franchise-Nehmer in der Schweiz haben. Z.B. Engel&Völkers. Die können evtl. eine Empfehlung aussprechen.

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Ich bin dankbar, wenn meine Eltern im laufe ihres Lebens durch Fleiß und Konsumverzicht eine schuldenfreie Immobilien vererben können. Ich würde sowas nie respektlos als "fette" Immobilien bezeichnen und in froh ein, sie evtl. meine Erben weiter geben zu können.

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Von einer Blase spricht man, wenn der Preis höher ist als der Wert.

Diese Blasenentwicklung gibt es augenscheinlich nur in den sogenannten Hotspots.

Die Immobilienpreisentwicklung ist bei Weitem nicht so dramatisch, wie öffentlich diskutiert wird. In der Zeit von 1996 bis 2013 hatten wir einen nominalen Stillstand. (Nominalindex). Der Realindex zeigte sogar einen Rückgang (siehe Bild).

Insofern haben die Immobilienpreise "nur" in kurzer Zeit diesen Stillstand/Rückgang aufgeholt. Dass diese Entwicklung zu einer gefühlten Preisdramatik geführt hat, ist nachvollziehbar. Bild zum Beitrag

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Der Bodenrichtwert wird durch die Gutachterausschüsse der Städte und Gemeinden erstellt.

Aber Achtung: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, der aufgrund einer Sammlung in der Vergangenheit tatsächlich erzielter Kaufpreise ermittelt wird. Die Daten werden i.d.R. Kaufverträgen entnommen. Diese Kaufverträge machen aber keinen Unterschied zwischen Grundstück und Gebäude. Da auch der Wert, gerade in kleineren Städten und Gemeinden, auf Basis nur sehr weniger Transaktionen festgelegt wird, kann er die Marktveränderungen und lagespezifischen Kriterien nur unzureichend widerspiegeln. Er bezieht sich dabei auch nur auf ein sogenanntes Referenzgrundstück.

Der Bodenrichtwert, und deswegen heißt er auch so, kann also nur einen groben Hinweis auf den Wert eines Grundstücks geben und auf gar keinen Fall 1:1 angewandt werden. Teilweise weichen die tatsächlichen Werte eines speziellen Grundstück ganz erheblich vom „Richtwert“ ab. Der tatsächliche Wert muss durch einen professionellen Makler/Gutachter mit Ortskenntnis anhand des Bodenrichtwertes interpretiert und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. 

Aber bitte nicht zu einem #Billigmakler gehen.

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Bitte nicht nur eine Eintragung in das Baulastenverzeichnis, sondern ein Baulast in das Grundbuch eintragen. Und zwar vor dem Verkauf. Das ist nicht aufwendig.

Sollte die Eintragung deutlich vor dem Verkauf erfolgen, ist es nicht mehr so schwer mit der Käuferkommunikation.

Ich hatte einen fast gleichen Fall. Die Verlegung des Abwasserrohrs um das Baufenster herum ist nicht so aufwendig wie es scheint.

Viel Erfolg.

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Wenn es mit "Landwirtschaft" bezeichnet ist, dann liegt es sehr wahrscheinlich im sogenannten Außenbereich. Außenbereich nennt man Lagen, die außerhalb der bebauten Gebiete (Ortsbereich) bzw. für die es kein Bebauungsplan gibt. Eine Bebauung ist in diesen Fällen nur nach §35 BauGB möglich ( § 35 BauGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de). Das bedeutet, dass man ausschließlich bauen kann, wenn auch ein Gewerbe außerhalb des Ortes betrieben wird (z.B. Landwirtschaft). Gibt man das Gewerbe auf, hat man für das Gebäude Bestandsschutz und kann es auch verkaufen. Geht das Gebäude unter oder wird abgerissen, kann man es nicht wieder aufbauen, ohne das man wieder entsprechendes Gewerbe durchführt. Es besteht also immer die Gefahr (z.B. Brand) den Wert zu verlieren.

Diese Grundstücke selbst haben in der Regel nur den Wert von landwirtschaftlichem Gelände. Meist liegt der Preis so zwischen 1,50 - 5,00 EUR/m². Es gibt aber auch Fälle, wenn das Gebäude ein toller Bauernhof ist, die ideellen Preise erheblich darüber liegen.

Diese ideellen Preise findet man aber nicht bei den Bodenrichtwerten.

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Nein. Du brauchst eine Lizenz als Salesperson. Die Vorbereitung und die Prüfung ist jedoch für einen normal Sterblich zu schaffen. Du must dann für (unter) einen Broker tätig sein. Die Brokerlizenz, um sich selbständig zu machen, ist dann jedoch erheblich schwieriger. Eine Arbeitserlaubnis ist natürlich ebenfalls erforderlich.

Bedenke jedoch die Gesetze und Gepflogenheiten unterscheiden sich doch erheblich zu Deutschland.

Wir hatten lange ein Büro in Los Angeles.

Viel Erfolg

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Du hast keine Vorteil. Aber auch nur bedingt Nachteile.

Auf den Verkaufspreis hat der Vorkaufsberechtigt keinen direkten Einfluss.

Ein Vorkaufsberechtigter wird erst gefragt, wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

Er hat dann das Recht in den Vertrag, zu den dort genannten Bedingungen einzusteigen. Er muss also vorher nicht gefragt werden!

Der Nachteil ist, dass Verkaufsangebote, die mit einem Vorkaufsrecht "belastet" sind, schwerer einen Käufer finden. Es ist eben für einen Käufer kein besonderes Erlebnis, eine Immobilie zu kaufen, das man nach Vertragsabschluss an einen Vorkaufsberechtigten abgeben muss.

Also, aus meiner langen Erfahrung, lass das mit dem Vorkaufsrecht. Selbst wenn er dir Geld dafür bietet.

Bei dieser Gelegenheit: Die Gemeinde/Stadt hat immer ein Vorkaufsrecht. Aber nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.

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Ich fahre gerne Snowboard 🏂!

Ich bin jetzt 68. War ein leidenschaftlicher Skifahrer. Fing 1982 mit snowboarden an. Heute fahre ich zwar in der Hauptsache Snowboard, weil es meine Gelenke etwas entlastet und man sich die Beine nicht verdrehen kann.

Aber ohne Ski fahren möchte ich auch nicht leben.

Also auf jeden Fall beides. Beides macht viel Spaß (auf seine Weise)

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Auch wenn mich jetzt einige Maklerkollegen "steinigen" werden:

Wenn ein Makler die Kaufabsicht nicht an den Verkäufer weiterleitet, Ihnen durch Nichtstun die Vertragsgelegenheit entzieht oder behauptet, dass die Immobilie (fälschlicher weise) schon verkauft sei, verwirkt er seinen Provisionsanspruch.

In einen solchen Fall direkt mit dem Verkäufer in Verbindung setzten und kaufen.

Es wäre fair, den Makler vorher schriftlich über Ihre Absicht zu informieren. Höchst wahrscheinlich wird er sich danach sehr schnell bei Ihnen melden ;-)

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50 Jahre Immobilienerfahrung:

Niemals ein Haus kaufen ohne Innenbesichtigung!

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Eine einfache Frage an dich?

Wenn du ein Haus besitzt und es verkaufen wolltest, würdest du es zum nachgefragten Preis verkaufen oder deutlich darunter?

Sicher nicht!

Ein kluger Mensch hat mal gesagt: "Ein Vegetarier ist solange ein Vegetarier bis er eine gut gehende Wurstfabrik erbt"

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Warten auf das neue Wohnungseigentumsgesetz, das Ende des Jahres kommt.

Danach ändert sich in Bezug auf deine Frage folgendes:

  1. Es wird ausdrücklich normiert, dass das Protokolle der Eigentümerversammlung unverzüglich nach deren Beendigung erstellt werden muss.
  2. Wohnungseigentümergemeinschaften sollen sich einfacher von einem Verwalter trennen können. So soll die Abberufung des Verwalters nicht mehr vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig sein; die Möglichkeit, den Verwalter abzuberufen soll auch nicht beschränkbar sein. 

Vielleicht kann man ihm ja schon schreiben was auf ihn zukommt. Ansonsten leider noch ein paar Monate warten und dann "zuschlagen" ;-).

Viel Erfolg

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Nein wird nicht aussterben

Diese Frage wir schon über viele Jahrzehnte gestellt. Schon in den 60er Jahre hat die SPD eine Beschluss gefasst, die Makler abzuschaffen, da man sie nicht mehr benötigt.

Immer wenn ein neuer Entwicklungsschub (Schreibautomaten, BTX, Internet, Immobilienportale, Onlinevideos, Blockchaine usw.) kam, kommt diese Frage neu auf.

Solange auf beiden Seiten Menschen agieren und ihr teilweise diametral unterschiedliche Meinungen zur angebotenen Immobilie haben, braucht es den Mittler!

Was aber möglich ist, dass wir uns selber abschaffen. Wenn Makler glauben nur Vertriebsbeauftragte einer Partei zu sein oder nur noch Türen aufschließen und/oder sich auf das knipsen schöner Fotos zu beschränken, werden sie tatsächlich überflüssig.

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Man sagt immer "Spekulationssteuer". Die gibt es eigentlich gar nicht.

Es ist die Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne. Also machst du einen Gewinn, musst du ihn ganz einfach bei deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Höhe hängt also von deiner Einkommenssituation ab.

Jetzt zum Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobilien. Sie sind steuerbefreit wenn:

  • 10 Jahre nach Kauf und
  • wenn du mindestens 2 Jahre zuzüglich das laufende Jahr darin gewohnt hast.

Am besten aber immer einen Steuerberater fragen.

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Wenn Sie jünger sind, sollten Sie in der heutigen Zeit einen neuen Kredit aufnehmen und eine weitere Immobilie kaufen. Geld sollte "arbeiten".

Sie mögen nach einer Tilgung zwar keine Zinsen mehr zahlen, sie verwohnen aber die Zinsen, die ihr Kapital, das in der Immobilien steckt, bringen könnte!

Und feiern kann man immer :-)

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