Obwohl die Rechtsvorschriften die das Rechnungswesen beeinflussen ähnlich sind (Handels- und Steuerrecht), bzw. in bestimmten Bereichen nahezu identisch (Umsatzsteuer), sind die Unterschiede zu zahlreich, als dass man sie alle aufzählen könnte. Um diese in ihren Grundzügen zu erfassen, müsste man jeweils eine kaufmännische Ausbildung in beiden Staaten gemacht haben.
Um tiefer in die Materie einzusteigen, müsste man wiederum einen doppelten Steuerberater machen. Der könnte dann stundenlang über Unterschiede referieren und doch nie zu einem Ende kommen.
Die wesentlichen Unterschiede rühren von der Erfüllung unterschiedlicher Rechtsvorschriften her, sowie von der Bedienung von Steuernund SV-Agbaben, die es im jeweils anderen Staat nicht gibt (Kammerumlage, Kommunalsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag...).
Der zahlenmäßig (nicht auswirkungsmäßig) größte Anteil der Unterschiede ist eher marginaler Natur und ändert kaum was am Gewinn / Überschuss zweier Vergleichsunternehmen. Beispielsweise die in Österreich halbjährliche Abschreibung im Vergleich zu der monatsgenauen in Deutschland. Die Abschreibung birgt sogar eine nette Anekdote: Die Österreicher - die Pfiffikusse, die - machen sich nicht die Mühe, eigene AfA-Tabellen herauszugeben, sondern erkennen die Anwendung der deutschen AfA-Tabellen als zulässig an (wenn nicht eindeutige österreichische Vorschriften andere übliche Nutzungsdauern vorschreiben).