Ich kann mich kait90 nur anschließen. Statt dem Partikelfiltern könntest Du genau so gut Papiertaschentücher verteilen. Und um auf den 2. Teil Deiner Frage zu antworten: Es gibt Brandfluchthauben, die dazu geeignet sind, Personen durch verrauchte Bereiche zu führen. Bei der Feuerwehr führen wir die zur Menschenrettung im Angriffstrupp mit, die taugen also schon was. Hier ein Link zu Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandfluchthaube Die Dinger katalysieren Kohlenmonoxyd zu harmloserem Kohlendioxyd. Wenn das für den betrieblichen Bereich eingesetzt werden soll, informierst Du Dich besser vorher noch über evtl. bestehende Vorschriften. Möglicher Weise müssen Einweisungen der Mitarbeiter stattfinden oder andere Vorgaben müssen erfüllt sein.

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Ein Spiel von ca. 1 mm in beide Richtungen ist normal. Also von flacher Seite zu flacher Seite wackelnd. Mit Insert wackelt es nicht, da das Insert etwas übersteht und den Deckel fixiert.

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Die meisten Kindersicherungen funktionieren dadurch, dass man zum Benutzen des Feuerzeuges ein relativ hohes Abzugsgewicht aufbringen muss. Also entweder ist die Taste (bei elektronischer Zündung) besonders schwergängig oder das Zündrad (bei herkömmlicher Zündung) muss nach unten gedrückt werden. Aufwändigere Sachen wie das gleichzeitige Drücken von 2 Knöpfen findet man bei Taschenfeuerzeugen eher selten. Das gibt es eher bei größeren Feuerzeugen. Mehr zum Thema gibt es in der EN 13869:2002.

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Uns würde ein "Danke!" schon reichen, kommt selten genug vor. Wenn es etwas Materielles sein soll, dann vielleicht tatsächlich Kuchen (wobei man da zumindest auf meiner Wache eher vorsichtig mit ist), ein Kasten Getränke (kein Bier bei einer Berufsfeuerwehr), ein Obstkorb oder Ähnliches. Geldspenden bei einer Berufsfeuerwehr stellen tatsächlich ein Problem dar, Stichwort: Vorteilsnahme (StGB §331 (1): Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.) Freiwillige sehen das oft etwas lockerer. Und bei Lebensmittelgeschenken gab es -soweit ich weiß- noch nie Probleme. Aber wie gesagt: Wir würden uns auch schon über eine Dankeskarte freuen!

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Durch das Pusten passiert Folgendes: Zum einen wird die Flamme vom ausströmenden Gas "weggedrückt", wodurch das nachströmende Gas sich nicht mehr entzünden kann. Vorausgesetzt, die Geschwindigkeit des Pustens liegt über der des Gases. (Bei Sturmfeuerzeugen (Jet-Flame) ist die Gasgeschwindigkeit höher, deswegen ist auspusten da schwieriger.) Außerdem wird das Mischungsverhältnis von Gas und Sauerstoff beim Pusten derart verändert, dass die Gaskonzentration nicht mehr zum Brennen ausreicht.

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Über die Ursache des Geruchs lässt sich hier nur mutmaßen. Aber der Geruch alleine dürfte nicht sonderlich schädlich sein. Zumindest nicht mehr als die "normale" Belastung der Atemluft mit Abgasen. Falls Du jedoch Rauchschwaden sehen kannst, der Rauch im Hals kratzt oder Du Benommenheit oder Unwohlsein verspürst sieht es natürlich anders aus, dann sollte man der Ursache auf den Grund gehen. Aber der alleinige Geruch ist in der Regel nicht schädlich. Der Stoff, den Du meinst, heißt übrigens Kohlenmonoxid. Er entsteht bei der unvollständigen Verbrennung, ist minimal leichter als Luft (Luftvergleichzahl 28, Luft hat 28,8) und ist blöderweise geruchlos. Du riechst also mit Sicherheit unzählige andere Stoffe des Brandrauches, aber CO wirst Du erst bemerken, wenn es zu spät ist.

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Das ist erlaubt, solange der Ton nicht geeignet ist, andere Verkehrsteilnehmer zu irritieren. Klingelt das Telefon irgendwo im Fahrzeug oder bei einem Fußgänger wird das wohl niemanden so sehr verwirren, dass Chaos ausbricht. Wenn Du jetzt das Telefon versteckt hinter einem Fahrer (Bus, Taxi, usw.) laut klingeln lässt ist das mit Sicherheit nicht mehr in Ordnung. Ein geübter Verkehrsteilnehmer wird zwar nicht in Panik ausbrechen, aber es könnte ihn ablenken, was dann im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen könnte. Und was natürlich gar nicht geht ist das Abspielen solcher Töne über irgendwelche Lautsprecher, die den Ton nach außen abgeben.

Übrigens: Typen, die mit irgendwelchen SoSi-Klingeltönen Leute nerven sind selten beliebt. Entgegen der Meinung einiger HiOrg- und FF-Angehöriger erzeugen solche Klingeltöne nicht das gewünschte heroische Bild eines "Retters" sondern vielmehr das Bild eines ziemlichen Spinners. Das gilt meist auch für übertrieben viele Autoaufkleber, öffentlichkeitswirksam platzierte Jacken im Fahrzeug oder das ständige Erwähnen der Tätigkeit bei jeder Gelegenheit. Weniger ist manchmal mehr.

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In der Flamme hängt eine kleine Menge eines Materials, bei grüner Flamme z.B. Kupfer(sulfat). Geht auch mit anderen Farben. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Flammenf%C3%A4rbung

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Also, mit Zulagen bekomme ich (unverheiratet, keine Kinder, seit 2 Jahren bei der BF) um die 2000 € raus. das schwankt zwischen 2000 € und 2200 €, abhängig von der Zahl der Dienste, Wochenend- Feiertag- und Nachtzuschlägen (DUZ), geleisteter Mehrarbeit und Brandsicherheitswachdiensten. Wem das zu wenig ist, der kann an seinen ca. 18 freien Tagen im Monat ja auch noch nebenbei arbeiten gehen. Von den 2000 € muss allerdings noch die private Krankenversicherung bezahlt werden, bei mir 176 € (Debeka). Während der 18-monatigen Grundausbildung lag mein Gehalt bei ca. 1200 Euro.

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Du brauchst definitiv keinen Personenbeförderungsschein bei einer Feuerwehr. Weder bei einer FF noch bei einer BF. Der sog. "Führerschein zur Fahrgastbeförderung" wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte. Die Feuerwehr zählt als Behörde nicht zum "gewerblichen" Transport. Das gilt übrigens auch für Krankenkraftwagen (und somit auch Rettungswagen), sofern der Träger die Feuer, Bundeswehr, (Bundes-)Polizei, der Katastrophenschutz oder ein nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst ist. Siehe Fahrerlaubnisverordnung §48 (2). Natürlich kann ein Arbeitgeber einen P-Schein verlangen, er muss es aber nicht.

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Meine Erfahrung ist die, dass bei den Kontrollen das Feuerzeug zwar im Handgepäck mitgenommen werden, vorher aber die Watte aus dem Tank erntfernt werden musste. Das war am Flughafen Köln/Bonn. Wenn sich das Zippo im Koffer befindet, der aufgeben wurde interessiert das keinen. Gasfeuerzeuge sind dagegen generell kein Problem.

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Ich warte auf den Tag, an dem mir jemand die Regelung nennt, in der festgehalten sein soll, dass Feuerzeuge und Streichhölzer an eine Altersbeschränkung gebunden sind!

Es gibt -da bin ich mir zu fast 100% sicher- keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die etwas über eine Altersbeschränkung beim Verkauf von Feuerzeugen oder Zündhölzern aussagt. Zur Sicherheit habe ich noch einmal in den in Frage kommenden Gesetzen und Verordnungen nachgeschaut, dabei aber keine diesbezüglichen Aussagen gefunden. Ausnahme ist das Bundesland Bayern, dort ist der Verkauf erst an Käufer ab 12 Jahren erlaubt. Für alle anderen Länder gilt: was nicht verboten ist, kann im Umkehrschluss als erlaubt betrachtet werden. Wenn ein Händler also den Verkauf von Zündhölzern verweigert, dann geschieht das allein auf den Willen des Händlers oder (nur in Bayern) auf Grund eines Landesgesetzes. Es gibt zwar eine "Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung)", aber diese regelt nicht die Abgabe der Feuerzeuge.

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Ein Feuer ist eine Oxidation. Chemische Energie wird in Wärmeenergie umgewandelt, und zwar meist bei derart schnell ablaufender Oxidation, dass Lichterscheinungen (Flammen) auftreten. Ein Feuer kann auch kontrolliert ablaufen. Beispiele sind Feuerzeuge, Martinsfeuer, Kamine und Ähnliches.

Ein Brand ist ein Feuer, das außer Kontrolle geraten ist oder ohne Bestimmung entstanden ist. Man nennt einen Brand auch Schadensfeuer.

Man spricht beispielsweise von einem LagerFEUER und einem WohnungsBRAND. Das Prinzip ist das gleiche, aber der Hintergrund ist ein anderer.

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