Find ich gut. Du musst sagen, was du willst und wenn sie das nicht will, dann ist das auch in Ordnung und du verschwendest nicht deine Zeit. Formulierung: " du, wenn du Lust hast, dann lade ich dich mal auf was zu trinken ein". Wenn sie sagt, sie hat keine Zeit, dann ist das ein Nein.

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Ich denke, dass du in der Friend zone drin bist und sie dich emotional missbraucht. Sie wird dir nicht geben was du willst, wenn euer Verhältnis für dich nicht so funktioniert, dann musst du es abbrechen. Sie wird so weiter machen und dich missbrauchen, weil das für sie so funktioniert.

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Das gibt es meiner Meinung tatsächlich nicht, passt aber sehr gut in unseren Zeitgeist. Es gibt keine Belege und es tritt auch nicht nach außen. Das es nicht geht, muss dann wohl jeder selbst erfahren. Ich habe schon von Leuten gehört, die nach Hawarts shiften wollen. Das ist bocke blöd und auch ein wenige komisch. Im übrigen halte ich diese Entspannungsübung für sehr gut. Daher kann man die Leute auch einfach machen lassen.

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Wenn die Wohnung erheblich verviechert Schaden nimmt, dann kann man unter weiteren Umständen auch kündigen.

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Könnt ihr nicht mit der Frau sprechen. Ich mein, es geht ja nicht um die Hunde. Danach kommt das nächste, nämlich dass der Zaun die Sicht behindert.

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Bissel spät für Mathehausaufgaben.

10a+b=2c

c-a=b

10a+c-a=2c

9a=c

Wobei es danach eine unbegrenzte Anzahl an Lösungen gibt.

Herz a=1 Mond c=9 Stern b=8

a=2. c=18. b =16 usw.

Zweite kannst du selbst. Hab ich keine Nerven für.

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Sind doch echt und zeigen wahre Begebenheiten aus dem Leben, wie es sich der Praktikant der Productionsfirma morgens auf der Toilette nach dem Caffee vorstellt, während er das Script schreibt.

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Tatsächlich kannst du unter Umständen Schadenersatz verlangen. Dieser Anspruch ist aber verschuldensabhängig. Die Unterlassen Instandhaltung muss daher vorsätzlich oder fahrlässig sein. Du musst den Außenschade ausreichend denen genüber darlegen, so dass die Nichtinstandhaltung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt. Am besten machst du das schriftlich klar und du brauchst eine Kopie und sonstiges. Sollte klar sein. Du musst dich auch um die Instandsetzung bemühen, sonst kann dich ein Mitverschulden treffen von ein paar %.

Wer bockt denn da? Die WEG oder Verwalter. Das ist auch noch relevant.

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