Es gibt hier keine spezielle Regel nur für das Ordnungsamt. Das ist bei jedem Menschen gleich.
Es gibt Datenschutzrechte, die sagen, dass nicht jeder beliebig personenbezogene Daten anderer erheben, speichern und verwenden (etwa veröffentlichen) darf. ( § 201a StGB und nach etwas Googeln erfährt man da ausführlich noch mehr)
Ohne eine Erlaubnis der gefilmten Person, darfst du dies nicht ins Netz stellen. Die veröffentlichte Person könnte hier zu einer Anzeige greifen, denn Videos in dem Internet sehen unglaublich viele Menschen und auch nach dem Löschen sind sie noch nicht ganz verschwunden.
Wenn du die Person nach einer Erlaubnis fragst, sollte es wiederum passen. (nicht um sonst unterschreiben Schauspieler sogar vertraglich, dass Aufnahmen von ihnen benutzt werden dürfen. - nur eins von wenigen Beispielen)
Mit verpixelten Gesichtern und im Falle einer Stimme, mit verzerrter Stimme, sollte es normalerweise problemlos gehen. Doch auch davon würde ich abraten, lass es lieber.