du bist raus

die lassen das nicht aus spass leerstehen, das kostet geld

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aus 2016 wäre am 31.12.2019 verjährt

du musst aber verjährungseinrede erheben

und wenn du mal was darauf gezahlt hattest, beginnt die verjährung neu

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ich habe mir auf der rückfahrt im auto die 1. geraucht

ich hatte ein stück stoff mit kamillentee getränkt und auf die wunde gelegt, dass der rauch nicht direkt rankam

war gar nix und ich hatte einfach weitergeraucht

meine frau auch

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supernegativ

das ist kein fehldruck, deine karte ist maximal scheiße zentriert

das mindert den wert sehr stark

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Rückforderung Abschlagszahlung?

Angenommen Person A ist der Hauptmieter einer Einzimmerwohnung in einer begehrten Studentenstadt, bspw. Berlin oder München. Person A wird seit geraumer Zeit gestalkt.

Da das Stalking trotz aller Bemühungen um juristischen Beistand nicht aufhört (der Täter wurde von einem Psychiater für schuldunfähig gesprochen), ist Person A auf der Suche nach einer anderen bleibe. Er/sie schaltet eine Anzeige um die eigene Wohnung gegen ein WG Zimmer zu tauschen.

Person B bietet Person A sein WG-Zimmer an, aufgrund der Örtlichkeiten lehnt Person A jedoch ab. Daraufhin bietet Person B Person A einen Abschlag in Höhe von 2000€ an. Person A und Person B beschließen, dass sämtliche Möbel von Person A in der Wohnung verbleiben, damit ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag zu Stande kommen kann.

Person A erzählt kurze Zeit später Person B von dem Stalker. Person B ist zurecht verunsichert, will die Wohnung aber trotzdem. Person B will mit dem Abschlag runtergehen. Person A sagt, er/sie würde sich nach einem anderen Nachmieter umgucken, da er/sie weiß, dass es genug Personen gibt, die sogar eine höhere Summe für die Wohnung inkl. Einrichtung bezahlen würden.

Person B fühlt sich unter Druck gesetzt, einigt sich aber mit A auf 1500€. Person B will nun jedoch, dass A sämtliche Möbel mitnimmt. A weiß, dass er/sie offiziell kein Geld für eine leere Wohnung annehmen darf. Er/sie lässt lediglich ein paar Lampen in der Wohnung, es gibt keinen Kaufvertrag und Person A muss B schlichtweg vertrauen.

B will nach  der Wohnungsübergabe von A ein Schriftstück, das bestätigt, A habe von B 1500€ eure für eine leere Wohnung bekommen. Person A unterschreibt und erhält das Geld (Überweisung).

Unerwarteterweise hört trotz des Auszugs von A das Stalking nicht auf. B will in der Wohnung nicht bleiben und fordert nun von A den Abschlag zurück. Ist Person B dazu berechtigt, wenn er das Geld freiwillig angeboten hat, es nicht von A von Beginn an „verlangt“ worden ist?

A wollte die Möbel in der Wohnung lassen, hat sie nur mitgenommen um Person B entgegenzukommen. Wird ihm/ihr das jetzt zum Verhängnis?

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ja, wenn das rückgängig gemacht wird, fließen auch die 1500 zurück

der vermieter findet das alles super?

ihr tauscht da wohnungen rum und beide vermieter interessiert es nicht?

kann ich kaum glauben

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ich hab nur schulden und sachwerte, ich hoffe, es ballert richtig durch und wir bekommen eine hyperinflation, der euro bricht zusammen, etc

fände ich geil

deutschland wird sich verändern und ich freue mich darauf

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miete den scheiß nicht an

der ofen wird nur das wohnzimmer heizen, der wird nicht die anderen räume heizen, nur durch die wärme aus dem wohnzimmer werden die geheizt werden

das wird keine moderne pelletanlage sein, die die ganze wohnung heizt, sondern einfach ein dummer holzofen, den sie mit pellets befeuert

du wirst den auch befeuern müssen=immer pellets nachlegen, hast dazu lust?

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Gegenseitige Aufrechnung von Unterhaltsvorschuss?

Hallo... ich hätte eine Frage zum Unterhaltsvorschuss... Ausgangslage: Ein Kind lebt bei mir, zwei weitere Kinder im Haushalt der Mutter. Ich war bis vor kurzem wegen Arbeitslosigkeit nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, meine Exfrau erhält Unterhaltsvorschuss.

Im Zuge der Aufnahme einer neuen Arbeit habe ich meinerseits Unterhaltsvorschuss für meinen bei mir lebenden Sohn beantragt, da die Mutter ihrerseits lediglich 80 Euro Unterhalt zahlt (vorher zeitweilig kein Antrag, da ab 12 Jahre die Zuständigkeit beim Jobcenter lag).

Dieser Antrag wurde allerdings vom Amt abgelehnt, meinem Widerspruch wurde auch nicht abgeholfen... mit der Begründung, dass ich selber keinen Unterhalt zahle und deshalb eine Aufrechnung der Unterhaltsansprüche statthaft sei. Sofern tatsächlich eine Aufrechnung der Ansprüche für jeweils ein Kind möglich ist, würde sich mir das noch irgendwo erschließen, auch wenn ja ggf ganz andere Altersstufen greifen und die Einkommensverhältnisse beider Elternteile ja nicht identisch sind.

Ausserdem war ich immer davon ausgegangen, dass jedes Kind als eigene Rechtspersönlichkeit mit entsprechend individuellem Anspruch betrachtet wird und deshalb eine einfache Aufrechnung nicht möglich ist.

Nun hat mir auf Nachfrage das für meine bei der Exfrau lebenden Kinder zuständige Jugendamt mitgeteilt, dass eine Aufrechnung der Ansprüche NICHT erfolgt, den von mir zu leistenden Unterhalt für die beiden Kinder festgesetzt und mir im übrigen empfohlen, mich noch einmal mit "meinem" Amt auseinanderzusetzen....

Aktuell sieht es jedenfalls so aus, dass ich für die zwei der Exfrau lebenden Kinder Unterhalt zahlen soll, umgekehrt aber keinen (bzw. wenig) Unterhalt in Form von UV erhalte.....

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eigentlich ist der nicht aufrechenbar

das andere amt hat es doch auch schon durch die blume gesagt

die verarschen dich einfach

am besten wäre ein anwalt, aber bei so fällen geht deren bock auch gegen 0

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Nein

1, 3, 6, 7 nicht

6 ist so lala, 7 idiotisch 1 zu teuer und 3 interessiert mich nicht so

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nein, mach krank und fertig

verspotte ihn, wenn man das richtig macht, ist es nciht strafbar, reizt den anderen aber ungemein

nicht ernst nehmen als erstes

wenn er dir droht, lächerlich drüber machen

oh, du machst mir soviel angst, chefchen

in 3. person sprechen

dann muss das kleine bossilein einen ersatz für mich suchen

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die tun das, was sie für nötig halten

also ist da was, dann finden sie das auch easy

zähl schon mal die kohle ab

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