Das formulieren bringt nichts, denn reden kann jeder. Wenn ihr nicht die Flüchtlingseigenschaft bzw. Internationaler Schutz aufgrund von Politischer Verfolgung (GFK) zuerkannt worden ist, muss sie einen gültigen pass vorlegen oder die Ausländerbehörde erteilt ihr einen Passersatz, darauf hat aber rechtlich niemand Anspruch, es KANN erteilt werden, muss aber nicht, unter egal welchen Umständen. Sie muss aber so oder so das Geld für eine Geburtsurkunde etc. Zahlen, sind auch ca. 70€ bei online antragstellung inkl. Zustellung via DHL.

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Sivaş ist eine Kurdische Stadt in der Türkei, also um es kurz und knapp zu sagen, bist du Deutscher mit Migrationshintergrund. Wahrscheinlich Kurdisch-Türkisch oder Türkisch, da aber kaum Türken in Kurdischen Städten leben aufgrund der Spannungen zwischen beiden Völkern, gehe ich von Kurde aus der Türkei aus. DeutschKurde also genau wie es auch DeutschTürken, DeutschRussen usw. Gibt ob es den anderen passt oder nicht, bist du Deutscher wenn du die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

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Also bei deiner Beschreibung verstehe das Problem ehrlich gesagt kaum, aber würde mal nach jetzigen Stand tippen auf Schilddrüsen knoten, eine Untersuchung beim Hausarzt oder besser Nuklearmedizin wäre da angebracht und sollte es ein knoten sein gibt es gutartigen und Bösartige deshalb würde ich einfach mal zum Hausarzt und sollte was nicht normales sein bekommst du eine Überweisung in die Nuklearmedizin.

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Einfach auf Website der syrischen Botschaft, unter Formulare und „Dokumente aus dem Inland“ dort ankreuzen was ihr braucht und warum und die persönlichen Daten eintragen. Kostet 45€ pro Dokument und bei Postalischen Anträgen nicht vergessen einen frankierten und adressierten Umschlag mit zu versenden.

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Nein, einen Auszug auf dem Geburtenregister (Geburtsurkunde) kannst du einfach bei dem zuständigen Standesamt oft sogar online bestellen und ist in der Regel immer für rechtliche Zwecke wie z.B. heiraten nur 6 Monate gültig für alles andere jedoch weiß ich nicht ob es eine bestimmte Ablaufsregel gibt aber Banken usw. ist es in der Regel relativ ob es älter ist.

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Also wenn Kontakt besteht kannst du natürlich ansprechen das du auf sie stehst, aber wenn ihr quasi nie Kontakt habt kommt es nicht so gut rüber aus dem nichts direkt damit anzukommen, dann vielleicht mal Kontakt aufbauen und du lernst sie dadurch auch besser kennen.

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Also durch Syrien ist je nach Gebiete die man durchfährt relativ sicher mittlerweile in der Regel wenn nicht grade Israel paar Geschenke vom Flugzeug schmeißt wenn du verstehst, aber es wird mit Syrien relativ schwierig ein Visum zu bekommen. Irak erteilt bei Flügen ein Visa on arrival für Deutsche aber Syrien ist da leider viel strenger und man muss vorher bei der Botschaft das Ganze beantragen wobei die Website der Botschaft in Berlin ausschließlich auf Arabisch verfügbar ist

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Also ich weiß ja nicht wie er so politisch steht, oder wie es bei ihm mit Vaterlandsliebe aussieht aber es gibt relativ viel zeug in der Hinsicht wie Syrien Karten als Halskette o.ä.

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Da bist aber komplett falsch informiert, ein FLÜCHTLING geht erst dann zurück wenn das Regime fällt und ein SCHUTZBERICHTIGTER geht erst dann wenn der Krieg aufhört, es gibt einen Unterschied zwischen Flüchtlingen (Verfolgung aufgrund von Ethnie, Religion oder politische Einstellung o.ä.) und Subsidär Schutzberichtigte (Sogennante Kriegsflüchtlinge) sind aber gar keine Flüchtlinge sondern nur schutzberichtigt solang es in ihrer Heimat krieg gibt. Was du da meinst sind die Subsidären die gehen zurück wenn der Krieg vorbei ist.

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Ich habe mir auch nochmal die Zeit genommen und dir den Gesetzes Ausschnitt rausgesucht Zitat :

„Der Immobilienerwerb durch Ausländer ist geregelt durch die Gesetze 15/1963, 143/1981 und 230/1996.

Gesetz Nr. 15/1963 verbietet Ausländern -natürlichen wie juristischen Personen- den Erwerb von landwirtschaftlichen Land. 

Gesetz Nr.143/1981 regelt den Erwerb und das Eigentum von Wüstenland (Land welches 2 km und mehr außerhalb der Stadtgrenzen liegt). Hier bestehen Begrenzungen hinsichtlich der Grundstücksgrößen, die von Einzelpersonen, Familien, Kooperativen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften erworben werden können. Personengesellschaften können beispielsweise bis zu 10.000 Feddan (ca. 10.000 ha) Wüstenland erwerben, während Aktiengesellschaften 50.000 Feddan gestattet sind. 

Ausländer können Partner oder Anteilseigner in solchen Gesellschaften sein, vorausgesetzt dass wenigstens 51 % des Kapitals im Eigentum von ägyptischen Staatsbürgern steht. Im Falle der Auflösung einer solchen Gesellschaft fällt allerdings das Land an den oder die ägyptischen Teilhaber.“

hier nochmal der link:

https://aegypten.ahk.de/dienstleistungen/rechtsberatung/immobilienerwerb

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Hallo, nein leider nicht. Also ich kenne jetzt nicht die genaue Regelung, jedoch ist es in 99% der Länder so dass man für einen Kauf mindestens eine Aufenthaltsgenehmigung oder gewöhnlichen Wohnsitz oder ähnliches in dem Land hat oder im besten Falle die Staatsbürgerschaft. Ganz ohne Bezug zu dem jeweiligen Staat sollte der Kauf unmöglich sein, allein schon weil Ägypten als Amtssprache Arabisch hat was dir erschweren sollte sowas wie Grundsteuer usw. zu entrichten und zu verstehen. Kannst dich natürlich mal informieren bei einem Makler vor Ort in Ägypten, jedoch wird sehr sehr wahrscheinlich die gleiche Antwort kommen, da die Staaten natürlich auch nicht Land zu verschenken haben an Ausländer. Man verkauft immer lieber an die eigenen Leute, sonst würden ja andere Staaten vielleicht sogar feindliche das komplette Land aufkaufen können faktisch gesehen.

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Lo das du noch nach fragst, lies deinen Text dann merkst du selbst das die Antwort JA lautet. Aber einen Kurdenstaat wird es wohl nicht geben, also sollten man sich eher auf Autonomie in den 4 Staaten konzentrieren, also zu dem Staat weiterhin zählen jedoch Schulen, Behörden, Fernsehen usw. auf Kurdisch und dass Kurden die gleichen Rechte zugesprochen bekommen wie andere Ethnien im Land.

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Das kommt tatsächlich ganz drauf an, ob sie das tun vom glauben aus oder Kultur. Es ist unter Kurden sehr unterschiedlich nach Städte auch, einige Städte sind einfach dafür bekannt Gläubiger wie andere zu sein. Wenn es um den Glauben geht, ist als Muslim was machbar da Muslime die Heirat von jemanden aus einer anderen Buchreligion erlaubt ist, sollte er jedoch Yezide hättest du leider keine Chance da Yeziden bei Heirat von einer anders gläubigen aus dem Yezidentum verstoßen werden. Geht es um Kultur, geht es bei Kurden meist eher um das Westliche Länder sich freizügiger anziehen und „lockerer“ sind und nicht um die Kultur an sich.

Kleiner Tipp: wenn er nicht für dich einsteht und sich einfach beugt, dann lass ihn vielleicht einfach mal gehen. Ist dann eben so.

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