Wie formulieren?

annie80  23.12.2021, 11:38

Wofür braucht sie so ein Schreiben? Hat sie noch eine andere Staatsbürgerschaft?

Coronaschule 
Fragesteller
 23.12.2021, 11:40

Sie beantragt die dt Staatsbürgerschaft.

4 Antworten

Meines Wissens benötigt sie den syrischen Pass als Ausweisdokument. Bis sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Möglicherweise kann der syrische Pass aber auch abgelaufen sein, ohne dass es Probleme gibt. Dafür gäbe es aber einen festen Zeitrahmen. Da sie die deutsche Staatsbürgerschaft erst beantragen will, denke ich aber nicht dass das aufgeht.

Sie sollte also klären, ob sie wirklich so lange ohne offizielles Ausweisdokument durchkommt. Sonst kann das große Probleme geben.


Coronaschule 
Fragesteller
 23.12.2021, 12:50

Sie hatte ja einen syrischen Pass. Der syrische Pass muss aber alle 2 Jahre verlängert werden.

Sie möchte nun die dt Staatsbürgerschaft veantragen. Dazu braucht sie ja den Pass. Den muss aber nicht wieder verlängern, wenn man eine Begründung hat.

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Das formulieren bringt nichts, denn reden kann jeder. Wenn ihr nicht die Flüchtlingseigenschaft bzw. Internationaler Schutz aufgrund von Politischer Verfolgung (GFK) zuerkannt worden ist, muss sie einen gültigen pass vorlegen oder die Ausländerbehörde erteilt ihr einen Passersatz, darauf hat aber rechtlich niemand Anspruch, es KANN erteilt werden, muss aber nicht, unter egal welchen Umständen. Sie muss aber so oder so das Geld für eine Geburtsurkunde etc. Zahlen, sind auch ca. 70€ bei online antragstellung inkl. Zustellung via DHL.


DasMysterium  24.12.2021, 00:55

Du könntest aber mit einem Schreiben an die Ausländerbehörde versuchen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, (Name) geb. am xx.xx.xxxx in Ort, Land, die Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer (Graues Reisesokument) nach § 5 AufenthV. Diesen Antrag begründe ich wie folgt:

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

(Name)

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Während der Zeit, bis sie einen deutschen Pass hat, gilt sie als "staatenlos".

Das kann sehr problematisch sein, wenn sie z.B. Unterstützung benötigt.

Ich kenne den Fall eines Franzosen, der in D lebt und mein Zimmergenosse im KH war. Während seines Aufenthalts wurde ihm mitgeteilt, dass sein französischer Pass abläuft. Er solle sofort zu Konsulat kommen und einen neuen beantragen.

Einen deutschen Pass hätte er als Staatenloser nicht bekommen.

Das französische Konsulat war unerbittlich, so dass er sich - trotz Gefahr für sein Augenlicht - von seiner Frau 200km zum Konsulat hat fahren lassen.


Coronaschule 
Fragesteller
 23.12.2021, 12:58

Vielen Dank für die Antwort!

Die grundsätzliche Unzumutbarkeit der Passbeschaffung für Flüchtlinge aus Syrien hat die Ausländerbehörde Berlin selbst anerkannt. Wie gesagt, man muss einen Brief schreiben, wo man es begründet.

Sie bräuchte eine Hilfe beim Formulieren. Ich bin jetzt nicht unbedingt der Beste. Deswegen hab ich einfach mal hier gefragt...

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nematode  23.12.2021, 13:17
@Coronaschule

Einfach mal im Einbürgerungsamt anrufen oder eine Mail hinschicken und nachfragen, was denn im Brief stehen muss. Du bekommst sicherlich eine ordentliche Antwort. Das ist schneller und sicherer, als hier zu fragen.

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DasMysterium  24.12.2021, 00:57

Das stimmt nicht, sie verstößt gegen die Passpflicht nach syrischen Recht, ist dadurch jedoch nicht Staatenlos. Solange sie in den Syrischen Registern eingetragen ist als Staatsangehörige besitzt sie die Syrische Staatsbürgerschaft.

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naja...das ganze ist ja kein wunschkonzert! sie braucht definitiv aktuelle ausweispapiere! in dem fall halt die syrische!


Coronaschule 
Fragesteller
 23.12.2021, 13:11

Klar wissen wir, dass das kein Wunschkonzert ist. Aber die grundsätzliche Unzumutbarkeit der Passbeschaffung für Flüchtlinge aus Syrien hat die Ausländerbehörde Berlin selbst anerkannt!

Danke für die Antwort.

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alexs72  23.12.2021, 14:46
@Coronaschule

aber sie kann doch ersatzpapiere anfordern! fragt doch mal im rathaus...bürgeramt nach!

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DasMysterium  24.12.2021, 00:59
@alexs72

@alexs72 Rathaus, Bürgeramt sind nur für Deutsche Staatsbürger zuständig, die einzige Stelle die weiterhelfen kann ist die Ausländerbehörde oder in höherer Instanz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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