Bieten ist schlecht, weil zum Zustandekommen des Vertrags Du einen Notar brauchst. Also könnte der Meistbietende wieder abspringen.

Dein Preis ist wohl zu niedrig.

Frag die Interessenten, was sie zahlen würden und nimm den, der am meisten bietet oder den der am sympathischsten ist oder den, der ein Naturschutzparadies draus machen will oder.......

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§§434 u 437 BGB: "Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer .... ". Der Käufer trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe an ihn. Hier handelt es sich nämlich nicht um einen "Verbrauchsgüterkauf" (§ 474 BGB), bei dem es spezielle Beweiserleichterungen für den Käufer gibt (§ 476 BGB). 

Also: Ruhig Blut. Einfach ignorieren - es sei denn er klagt.Und den Prozess verliert er.

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Nebenbei: Denke dran, dass die GEMA auch noch Geld will.

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Es hört sich besser an und spricht sich leichter aus, solange die zweitausend noch etwas neues an sich hat...

Ich wette, dass es später auch nicht heißt einundzwanzighundertdreizehn, sondern - wenn sich das 2tausend einmal eingebürgert hat - wie früher 19xx nur noch die zehnerzahlen genannt werden, also '78 ... oder wenn es komplett sein soll 21-78 ohne "hundert" oder "tausend". Aber auch hier: Trennung bei Hundert. Warum? Weil sich zwei zweistellige Zaheln einfacher merken und spezifizieren lassen als z.B. 2(tausend)- 178 ... .

Das ist vielleicht noch nicht der Fall solange nur die Null hinter der 2 liegt. Aber auch hier sagt man ja auch schon 20-13 (ohne hundert)... (kommt wohl aus den USA oder klingt moderner).

kurz gesagt: Ich weiß es nicht. ;-P

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Da sind ja tolle Fragen dabei.

Ich hätte noch welche:

Ob sie auch komponiert und/oder

ob sie auch improvisiert,

ob sie sich zutrauen würde, ein Konzert einmal ganz "frei" zu geben, also völlig unvorbereitet eigene Ideen drauf los zu spielen (wie es z.B. Keith Jarrett macht).


PS: Welche Susanne soll das sein? Susanne wie noch?

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Du kannst Dich glücklich schätzen, einen vernünftigen Vater zu haben. Sag ihm einen schönen Gruß von mir. Es ist gut, dass es noch vernünftige Menschen gibt. Das macht Hoffnung.

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Glaub mir: Gar kein Problem! Wenn Du als Mann 1,50 wärst, dann wohl eher. Aber so: Nullstens.

Und das nicht nur mit kleinen Männern. Man muss sich ja nmicht immer in die Augen schauen. Man kann sich ja auch setzen oder legen. Und s gibt Leitern. ;-)

Viel Spass.

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klingt nach Papagei, der eine Waldohreule nachmacht.

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Wenn es überhaupt eine Wiedergeburt gibt und man nichts über die vorherigen Leben weiß, warum sollte dann eine Wiedergeburt nicht auch in der Vergangenheit möglich sein? Die Grenzen der phisikalischen Wiedergeburt wie wir Menschen sie kennen und wissenschaftlich für (un-)möglich erachten, wären ja ohnehin gesprengt....


Aber es gibt ja auch Berichte überMenschen, die "Rückführungen" unter Hypnose oder im Alphazustand gemacht haben. Dort finden sich auch Berichte über Leben in der Zukunft. Diese Menschen wären dann aus der Zukunft in die Vergangenheit gereist. Ob diese Berichte die "Wahrheit" wiedergeben ist natürlich zweifelhaft.


Und wenn tatsächlich ein Gott mehrdimensional die Menschen verschieben würde (Was ich persönlich nicht glaube), dann könnte er sie ja auch (da allmächtig etc) in die Vergangenheit verschieben....

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Klarer Fall von Gewährleistung. Das einzige Problem ist,. dass Du den Kauf nachweisen mußt, ggfls auch das Datum. Das geht evtl auch mit einem Zeugen, der dabei war. Bon wäre natürlich besser...

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