a) Das ist 27 Jahre her.

b) Das war ne andere Zeit und ne andere Gesellschaft.

Mit Frauenfeindlich hat das nichts zu tun:

Allgemein konnte nur ein Mann wegen Vergewaltigung einer Frau bestraft werden.

Aber ein Mann konnte NICHT wegen Vergewaltigung eines Mannes bestraft werden (stattdessen "nur" wegen Sexueller Nötigung).

Eine Frau konnte nicht wegen Vergewaltigung eines Mannes bestraft werden.

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Versteh ich

Vermindert Schuldfähige Erwachsene bekommen ja auch eine Strafmilderung.

Im übrigen besteht das wesentliche Ziel des Jugendstrafrechts in der Erziehung.

Und dies gilt bei allen Delikten.

Und die Strafen reichen ja zur erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung aus.

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Der MORD wäre für mich in beiden Fällen auf jeden Fall vieeel schlimmer als die vergewaltigung.

Außerdem gibt es nicht "die Vergewaltigung".

Da gibt es extreme Unterschiede in der Schwere.

Es gibt ja auch nicht "das Körperverletzungsdelikt" oder "das Diebstahlsdelikt" oder "die Volksverhetzung".

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Es geht im Strafrecht nicht um eine philosophisch-idealistische Idee der Gerechtigkeit.

Die Kriminalitätsbekämpfung ist in Deutschland sehr erfolgreich und effizient.

Wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.

Strafverschärfungen sind nicht erforderlich.

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Ich bin gegen Körperstrafen und erst Recht gegen die Todesstrafe.

Die Menschenwürde des Täters würde damit verletzt werden, vgl. Art 1 GG.

Außerdem sind Straferhöhungen in Deutschland gar nicht erforderlich,

wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.

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Natürlich hat die Todesstrafe für Mord eine abschreckende Wirkung,

allerdings ist die abschreckende Wirkung bei langen Freiheitsstrafen wie z.B. in Deutschland gleich hoch.

Wenn man den Mord legalisieren würde, dann würden sich wahrscheinlich alle Menschen aus Selbstjustiz gegenseitig umbringen.

Das übrigens die Abschreckung in Deutschland funktioniert,

merke ich schon daran, dass mich noch niemand umgebracht hat.

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Das ist keine Vergewaltigung, auch nicht nach deutschem Recht und Gesetz.

Aus meiner Sichtweise sollte die Definition vor 1998 gelten,

also Vergewaltigung ist, wenn der Mann die Frau mit Gewalt oder gegenwärtiger Gefahr für Leib oder leben zum GV zwingt.

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