"4.4. Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich."
"4.19. O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt."
"4.20. Und wenn ihr eine Gattin anstelle einer anderen eintauschen wollt und ihr der einen von ihnen einen Qintar gegeben habt, dann nehmt nichts davon (zurück). Wollt ihres (etwa) durch Verleumdung und deutliche Sünde (zurück)nehmen?
4.21. Wie könnt ihr es (zurück)nehmen, wo ihr doch zueinander eingegangen seid und sie mit euch ein festes Abkommen getroffen haben?"
"4.124. Wer aber, sei es Mann oder Frau, etwas an rechtschaffenen Werken tut, und dabei gläubig ist, jene werden in den (Paradies)garten eingehen, und es wird ihnen nicht ein Dattelkerngrübchen Unrecht zugefügt."
"4.128. Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind der Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig seid und gottesfürchtig, so ist Allah dessen, was ihr tut, gewiß Kundig."
"4.129. Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet. Aber neigt nicht gänzlich (von einer weg zu der anderen), so daß ihr sie gleichsam in der Schwebe laßt. Und wenn ihr (es) wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, gewiß, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig."
"9.71. Die gläubigen Männer und Frauen sind einer des anderen Beschützer. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche, verrichten das Gebet und entrichten die Abgabe und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Sie sind es, derer Allah Sich erbarmen wird. Gewiß, Allah ist Allmächtig und Allweise."
"24.23. Gewiß, diejenigen, die den ehrbaren, unachtsamen gläubigen Frauen (Untreue) vorwerfen, sind verflucht im Diesseits und Jenseits. Für sie wird es gewaltige Strafe geben,"
"24.4. Diejenigen, die den ehrbaren EheFrauen (Untreue) vorwerfen und hierauf nicht vier Zeugen beibringen, die geißelt mit achtzig Hieben und nehmt von ihnen niemals mehr eine Zeugenaussage an - das sind die (wahren) Frevler -,"
"24.6. Für diejenigen, die ihren Gattinnen (Untreue) vorwerfen, aber keine Zeugen haben außer sich selbst, besteht die Zeugenaussage eines (solchen) von ihnen darin, daß er viermal bei Allah bezeugt, er gehöre wahrlich zu denen, die die Wahrheit sagen,
24.8. Und es wehrt von ihr die Strafe ab, daß sie viermal bei Allah bezeugt, er gehöre wahrlich zu den Lügnern,"
"33.35. Gewiß, muslimische Männer und muslimische Frauen, gläubige Männer und gläubige Frauen, ergebene Männer und ergebene Frauen, wahrhaftige Männer und wahrhaftige Frauen, standhafte Männer und standhafte Frauen, demütige Männer und demütige Frauen, Almosen gebende Männer und Almosen gebende Frauen, fa stende Männer und fastende Frauen, Männer, die ihre Scham hüten und Frauen, die (ihre Scham) hüten, und Allahs viel gedenkende Männer und gedenkende Frauen für (all) sie hat Allah Vergebung und großartigen Lohn bereitet."
"33.49. O die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch hierauf von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt habt, dann dürft ihr für sie keine von euch berechnete Wartezeit aussetzen; gewährt ihnen eine Abfindung und gebt sie auf schöne Weise frei."
"33.58. Und diejenigen, die den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen Leid zufügen für etwas, was sie nicht begangen haben, laden damit Verleumdung und offenkundige Sünde auf sich."
"49.13. O ihr Menschen, Wir haben euch ja von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiß, der Geehrteste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste von euch. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allkundig."
"58.2. Diejenigen von euch, die sich von ihren Frauen durch den Rückenschwur trennen - sie sind doch nicht ihre Mütter. Ihre Mütter sind nur diejenigen, die sie geboren haben. Sie sagen da fürwahr etwas Verwerfliches an Worten und etwas Falsches. Und Allah ist wahrlich All verzeihend und Allvergebend.
58.3. Diejenigen, die sich von ihren Frauen durch den Rückenschwur trennen und hierauf dann doch zu dem zurückkehren, was sie gesagt haben, (sollen) einen Sklaven befreien, bevor sie beide einander berühren. Damit werdet ihr ja ermahnt. Und Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig."