Widerspruch meines Strafbefehles ja oder nein?

Du bist beschuldig gegen das BtmG verstoßen zu haben und dir wird die Möglichkeit eingeräumt dich zum Tatvorwurf zu äußern. 

Ich habe hier als Anhaltspunkt „Verstoß gegen das BtMG“

Zum Tatvorwurf habe ich nicht ausgesagt.

Einige Wochen später dann der Strafbefehl vom Amtsgericht mit Unterschrift des Richters.

Folgender Sachverhalt wird mir zur Last gelegt:

Betäubungsmittel in zwei Fällen erworben zu haben.

Die Anhaltspunkte im Strafbefehl „über das DarkNet, bei Vendor 1, 5,0 Gramm, Vendor 2, 5,0 Gramm über Postweg von meiner Adresse aus erworben zu haben. 

Beim surfen im DarkNet und überhaupt bin ich nur mit VPN unterwegs.

Beweismittel:  

Zeugen:

Polizeirevier

Bezirksdienst

Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister

Sendungsverfolgung                               Bl. 16

Augenscheinsobjekt:

Lichtbilder.                                         Bl. 15

Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen mit einem Tagessatz von 30 € also insgesamt 450 € zahlen soll.

Ich möchte hier ohne Anwalt Einspruch einlegen, da man hier außer „meiner Adresse“, 

was auch immer ein „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ bedeutet, 

eine „Sendungsverfolgung“ die bei 5,0 Gramm gar keinen Sinn machen würde, macht auch keiner und wann genau der Kauf statt fand weiß man auch nur ungefähr und was ich bezahlt habe für die jeweils 5,0 Gramm Amphetamin, weiß auch keiner.

Seinen richtigen Absender wird ein Verkäufer nie auf die Briefsendung schreiben ist ja logisch.

Dann die zwei Polizisten die was bezeugen wollen?  Und arbeiten tun die Beamten auch noch in meiner Stadt, was wiederum heißen würde das die 2 Vendoren von denen man meine Adresse hat, auch aus meiner Stadt sind. Was für Zufälle. 

Und dann noch diese Lichtbilder, was für Lichtbilder? Machen die Vendoren von ihren Käufern Lichtbilder, wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich mich vorher schön gemacht, nichts wirklich belastendes als Beweis vorgelegt hat.

Spaß bei Seite, mich würde interessieren ob der Richter einem Strafbefehl erst zustimmt und unterschreibt wenn die Beweislage erdrückend ist oder wird hier dem Staatsanwalt freie Handhabe gewährt und die Unterschrift des Richters ist nur proforma halber. 

Ich finde das alles hier äußerst merkwürdig, was haltet ihr davon? Wenn ich einen Widerspruch einlege, kann es dann zum Einstellen des Verfahrens kommen oder muss ich davon ausgehen, daß die mich anhand von hier nicht erwähnten Beweismittel schon lang an den Eiern haben und ich durch den eingelegten Widerspruch richtig ärger bekomme oder werde ich mit den Beamten mehr Kontakt haben, wie Hausdurchsuchung, Verkehrskontrollen usw. bis man mir was belastendes vorwerfen kann. Was würdet ihr sagen?

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die frage ist einfach

hast du es gemacht oder nicht?

wenn du es gemacht hast, würde ichdie 450 bezahlen und arschlecken

ansonsten nimm einen anwalt, beantrage erstmal akteneinsicht, dann siehst du die beweislage

wird aber teurer als 450, das das problem

hastu problem oder was?

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Nein, der ist natürlich nicht auf der Höhe und relativ ineffizient, dafür haltbar.

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ich fand es kackeneasy

die theoretische prüfung ist ein witz und die praktische ist auch einfach, wenn man konzentriert fährt

ich bin kaum nebenbei gefahren, hatte nur etwas anfahren geübt

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Niemand, wirklich niemand übernimmt für dich die Raten.

Beratungen sagen dir nur, was du machen kannst, wo du Geld sparen kannst, ob die PI eine Möglichkeit ist, etc.

Die Raten bezahlt dir niemand.

Wenn du nicht bezahlst, werden sie die entsprechenden Gegenleistungen einstellen.

Die Versicherungen erlöschen, Auto darfst du nicht mehr fahren dann.

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Weil unter den Blinden der Einäugige König ist.

Aber normale Menschen haben alle 2 Augen.

Das ist btw ein Spruch meines Mathelehrers, der war zb A14, das musst du auch erstmal verdienen.

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Die einzelne Beere nicht, nach Gewicht schon.

100g getrocknete Beeren sind mehr Beeren als 100g frische Beeren.

Also haben 100g dann auch mehr Kalorien.

100 getrocknete Beeren haben nicht mehr als 100 frische Beeren.

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Du musst nicht Wasser trinken, Cola zählt auch als Wasser.

Es ist auch Flüssigkeit.

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Wie du halt Bock hast.

Wenn du ganz aus machst, könnte die Wohnung ungemütlich kalt sein, wenn du kommst.

Andere stört es wieder weniger.

Es ist halt dann kälter, je weiter du runterregelst.

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Wofür verlangen sie denn Schadensersatz?

Mahngebühren meinst du?

Das geht in Ordnung.

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