Wohnrecht auf Lebenszeit - Pflege bis zum Tod - Wer zahlt das Seniorenheim?

1 Antwort

Die Differenz wird solange es geht über das Vermögen deiner Mutter ausgeglichen...im Sterbefall würde deine Schwester dann zwar das Haus erben, müsste euch jedoch eine Pflichtanteil auszahlen...kann aber auch anders laufen je nachdem was ihr für Abmachungen getroffen habt...du musst das aber mit einem Erbschaftsrechtler durchsprechen um Sicherheit zu haben...