Wohnrecht auf Lebenszeit - Pflege bis zum Tod - Wer zahlt das Seniorenheim?
Meine Mutter hat im Elternhaus ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Außerdem wurde meiner Mutter durch einen Notarvertrag die lebenslange Pflege eingeräumt. Selbst die Beerdigung muss meine Schwester bezahlen.
Nun befindet sich meine Mutter mit schweren Depressionen im Krankenhaus und muss wohl in ein Seniorenheim (mit Pflegestufe 0). Wenn man davon ausgeht, dass die Rente nicht reichen wird, gehe ich davon aus, dass meine Schwester die Wohnung meiner Mutter vermieten muss, damit meine Mutter über dieses Geld verfügen kann.
Wenn aufgrund von Taschengeld etc. die Kosten immer noch nicht gedeckt wurden, muss meine Mutter dieses Geld von Ihrem Vermögen aufbringen oder muss meine Schwester in jedem Fall die Differenz bezahlen?
Die Frage ist deshalb interessant, weil das Restvermögen meiner Mutter nach ihrem Tode durch drei Kinder geteilt werden würde. Würde das Vermögen durch die Pflege aufgebraucht werden, hat meine älteste Schwester ein Haus im Wert von 800 T€ überschrieben bekommen und meine Schwester und ich gehen fast leer aus.
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen.
1 Antwort
Die Differenz wird solange es geht über das Vermögen deiner Mutter ausgeglichen...im Sterbefall würde deine Schwester dann zwar das Haus erben, müsste euch jedoch eine Pflichtanteil auszahlen...kann aber auch anders laufen je nachdem was ihr für Abmachungen getroffen habt...du musst das aber mit einem Erbschaftsrechtler durchsprechen um Sicherheit zu haben...