wohnrecht auf lebenszeit schwiegertochter macht wohnen zur Hölle
Meine mutter hat wohnrecht auf lebenszeit, mein Bruder wohnt mit im haus das ihm überdchrieben wurde, er heiratet jetzt und seine zukünftigen macht meine mutter das leben zur Hölle, jetzt ist es soweit das sie mein mutter einen anderen Eingang verpassen wollen, heißt eingangsture zumauern und wuf der anderen schwer begehbar neue einsetzten wollen und sie die waschzimmer im keller nich mehr brnutzten soll sonderen separat Garage schwer zugänglich da Waschraum hin machen wollen, ich weiß keinen Rat zum das zu verhindern
3 Antworten
Sofern die Nutzung und der Umgang im Haus notariell klar geregelt sind, kann man nicht so ohne weiteres da irgendwelche räumlichen Neuerungen schaffen, die verbriefte Bewegungsmöglichkeiten einschränken oder gar verhindern!
Was steht denn so alles in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung, die dem Wohnrecht zugunde liegt, so alles über diese Themen drin?
Die Schwiegertochter sollte eins bedenken. Zieht die Mutter aus steht ihr rein rechtlich ein Ausgleich zu. D.h. wohnt die Mutter derzeit Mietfrei muss für die neue Wohnung die Miete übernommen werden. Vieleicht ist das ein Argument
Nein! Ihre Mutter würde lediglich eine Mietvertrag eingehen, für den sie dann alleine aufkommen müßte. Das Wohnrecht bleibt indessen erhalten. Sie wäre dann in der Lage hin und her zu hüpfen. Besser wäre es, Sie würde sich mit einer gehörigen Summe die Bewilligung zur Löschung des Wohnrechtes pekuniär versüßen lassen. Da müßte aber schon mächtig viel gezahlt werden, wenn die Begünstigte denn damit eine künftige Mietwohnung bis ans Lebensende zahlen möchte.
Wenn sie den freigewordenen Wohnraum nutzen wollen ja entweder Miete Zahlen oder eine Größere Summe ausgleichszahlung. So lief das zumind bei meinem Onkel. War aber ne etwas andere Situation der Vater mußte in ein betreutes Wohnen umziehen. Konnte das Haus nicht nutzen. Onkel ist in das Haus eingezogen und hat dem Vater dann die Miete fürs Heim anteilig bezahlt.
Grundsätzlich spricht ja erst mal nichts dagegen, dass man ein Haus so umbaut, dass wirklich getrennte Wohnbereiche entstehen. Von daher finde ich jetzt die Idee mit den getrennten Eingangsbereichen, Waschküchen, etc. nicht schlecht. Sprich doch mal mit Deinem Bruder und lass Dir die Planung vom Architekten zeigen. Natürlich sollte sichergestellt sein, dass der (momentan noch) schwer begehbare neue Eingangsbereich Deiner Mutter dann eben im Zuge des Umbaus auch gut begehbar gemacht wird. Zwei getrennte Waschmaschinen finde ich übrigens eine prima Idee!
Lebenslanges Wohnrecht heisst ja nicht "wohnen mit Familienanschluss rund um die Uhr". Es sollte auch der Mutter klar sein, dass die räumliche Nähe nicht automatisch bedeutet, dass man ständig bei der Familie des Sohnes ist, sondern sich eben genauso abspricht / verabredet als würde man in verschiedenen Häusern wohnen. Anders ist es immer schwierig für die Familie.
Lebenslanges Wohnrecht heisst ja nicht "wohnen mit Familienanschluss rund um die Uhr
Das hängt davon ab, wie lebensnah oder lebensfern, je nach dem Wunsch dessen, der das Wohnrecht verfügt hat, ein dauerhafter Familienanschluß und weniger der Anschluß einer eigenen Waschmaschine vorausgesetzt wurden. - Sollte man vielleicht einfach mal in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung genau nachlesen. Das könnte dann manche Frage oder Spekulation vermeiden helfen.
Das haus hat einen Haupteingang, dann jeweils 2abgesclossene Etagen, wozu mrine mutter ihre Tür zumauern und hinterm haus einen Einbruch ins Wohnzimmer machen als neuen Eingang, dir waschbereich wäre dann in der Garage dir steil bergab geht, darf er das denn einfach so Änderungen vornehmen
Das heist würde meine Mutter 76jahre ausziehen kam mein Bruder und seine Frau fur die miete auf