Lebenslanges Wohnrecht in einem Einfamilienhaus ohne Einwilligung des Mitbesitzers

5 Antworten

Bei der Bestimmung des Vaters, dass Ihre Frau auch auf ihrem 1/4 Miteigentum das Wohnrecht für die Lebensgefährtin im Grundbuch eintragen lassen muss, handelt es sich im erbrechtlichen Sinne um eine "Auflage". Von der Auflage kann sich Ihre Frau tatsächlich nur befreien, wenn sie die Erbschaft ausschlägt. Die Zuwendung des Wohnrechts auf dem 3/4- Anteil des Vaters an die Lebensgefährtin wird man als Vermächtnis betrachten können, das die Lebensgefährtin notfalls klageweise geltend machen könnte. Das Ganze macht durchaus Sinn (vermutlich war der Vater juristisch beraten): Das Vermächtnis des Wohnrechts auf nur 3/4-Miteigentum bedarf der Ergänzung durch die Verpflichtung Ihrer Frau, auch auf ihrem 1/4 das Wohnrecht eintragen zu lassen. Denn solche Wohnrechte können selbstverständlich nicht an Bruchteilen des Eigentums, sondern nur am "Ganzen" bestellt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt in der sache weiter beraten.

Also hier hast Du einen Zielkonflikt, die Rechtslage hat der Anwalt ja bereits treffend analysiert. Durch Annahme des Erbes, nehmt Ihr dann konkludent auch das damit verbundene Wohnrecht an und heilt den Formfehler im Nachhinein.

Lasst die Frau doch dort wohnen, Platz ist doch genug. Eigentlich hat Deine Frau ausser ihrem Pflichtteil gar keinen Anspruch und kann froh sein, dass ihr Vater nicht die Frau heiratet und dann seiner Tochter eben nur ihren Pflichtteil auszahlt und dann ist nix mit Haus.

Warum sind Erben bloss immer so raffgierig.

vegas50 
Fragesteller
 12.08.2010, 12:54

Raffgierig ?? Bleib doch bitte bei deinen Themen wie grillen und stell keine Behauptungen auf, wenn du die Hintergründe nicht kennst

Hmm? Wenn ihr die Hypothek alleine zahlt, habt ihr das Erbe doch schon angenommen.

Das solltet Ihr wirklich von einem Anwalt klären lassen.