Darf Miete vom neuem Lebenspartner bei lebenslangem Wohnrecht genommen werden

4 Antworten

Das hängt nun wirklich davon ab, was genau im Grundbuch eingetragen ist. Der Lebensgefährte deiner Mutter sollte sich dazu mal bei einem Anwalt schlau machen.

Meiner Meinung nach ist der Schwiegersohn nicht berechtigt, jetzt von der Partnerin Miete zu verlangen. Sie wohnt ja schließlich mit in der Wohnung des Lebensgefährten und hat dort keine eigene Wohnung (also kein eigenes vertragliches Verhältnis zum Schwiegersohn - wen der Lebensgefährte mit in die Wohnugn ziehen lässt, ist allein seine Sache). Etwas anders mag das in Bezug auf Nebenkosten sein... aber dazu muss man wirklich alle Daten aus dem "Überschreibungsvertrag" kennen und ob der Lebensgefährte überhaupt Nebenkosten an den Schwiegersohn zahlt und ob diese sich dann jetzt erhöhen würden - aber auch eine solche Forderung wäre nur gegenüber dem Lebensgefährten und nicht deiner Mutter berechtigt. Wie die beiden das dann im Binnenverhältnis lösen, ist eine ganz andere Frage.

es gilt für die, die eingetragfen sind. wohnrecht heißt, dass man einen nicht aus der Wohnung werfen darf, aber die Miete muss dennoch ganz normal bezahlt werden, ausser es ist ausrücklich vermerkt....ohne Mietziens

Wenn es im Grundbuch auf ihn eigetragen ist, dann gilt es auch nur für ihn

Das lebenslange Wohnrecht umschließt genau die Personen, auf die es eingetragen ist!