Ist bei Wohnrecht auf Lebenszeit die Mietkaution für den Mieter weg?

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Ja, die Kaution steht den Erben zu, vorausgesetzt natürlich, dass es keine Schäden gibt, die mit der Kaution behoben werden müssen.

Der Mietvertrag geht dann auch nach den gesetzlichen Bestimmungen auf die Erben über. Denn so wie du die Information schreibst, ist es im Endeffekt ja ein ganz normaler Mietvertrag, es wird also auch Miete gezahlt. Das wäre bei einer kostenlosen Überlassung bzw. Nießbrauch nochmal was anderes. Nur dass du das schon mal im Hinterkopf behälst mit dem Übergang des Vertrags auf Erben.

Der Mieter hat das Recht, aber nicht die Pflicht sein Wohnrecht auszuüben. Er kann jederzeit Kündigen. Danach wäre nach Ablau der Gesetz. Frist die Kaution zur Rückzahlung fällig. Natürlich darf dann der Vermieter evtl.. berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis geltend machen.

Sofern lediglich die Zusage erteilt wure,das der Mieter auf seinen Wunsch hin die Mietwohnung bis zu seiner Aufgabe der Wohnung ohne Kündigungsmöglichkeit seitens des Vermieters nutzen darf, erhebt sich Ihre Frage erst garnicht!

Würde tasächlich an der Stelle des Mietverhältnissses ein Wohnrecht auf Lebenszeit begründet, dann wäre die Kaution mit der Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.

Für das ab dann gültige Wohnrecht gelten die in diesem Zusammenhang ausgehandelten Bedingungen.

Logischerweise ist die Kautionsabrechnung erst nach dem Ende des Mietverhaeltnisses faellig. Der Mieter bekommt die Kaution also nur dann selbst wieder zurueck, wenn er das Mietverhaeltnis beendet. Das will er aber hoechstwahrscheinlich nicht.

Die Kaution ist für dem Vermieter relevant, nur wenn er sie nicht in Anspruch nehmen braucht, fließt sie in die Erbmasse.