Muss ich nach Erbe auch das Wohnrecht auszahlen?

3 Antworten

Tja,das kommt ganz darauf an,ob deine Schwester damit einverstanden ist. Wenn Du dich mit ihr auf einen Betrag einigen kannst,hast Du Glück....! Wenn nicht und sie das Wohnrecht behalten will,kannst Du zwar versuchen ,das Haus zu verkaufen,aber das Wohnrecht bleibt bestehen. Und einen Käufer zu finden wird dann vermutlich sehr,sehr schwierig,wenn nicht unmöglich.


Eine Aufhebung des Wohnrechts geht nur im Einvernehmen mit den berechtigten. Und hier ist zu bedenken, das das Wohnrecht der wesentliche wirtschaftliche Wert des Hauses ist.

Hat Dich der Notar nicht darüber beraten? Er kennt die Gesetze...und den Erbvertrag