Erbengemeinschaft - kann einer Wohnrecht einräumen ohne Einverständnis der anderen?

3 Antworten

Ja, das lässt sich nur über eine klare (schriftliche) Absprache regeln. Falls das nicht schon z.b. Durch ein Berliner Testament geregelt wurde.
Beim vererben an den Lebenspartner ist er Teil der Erbengemeinschaft, hat aber kein Wohnrecht. Erbt aber den Rest minus Anteil der Kinder. Seine Erben sind dann auch wieder Mitglied der Erbengemeinschaft.
Falls nicht ein Teil der Erbengemeinschaft über eine Teilungversteigerung die Auflösung dieser veranlasst.

Das Wort "Erbengemeinschaft" macht schon deutlich, dass gemeinschaftlich gehandelt werden muss. Ein lebenslanges (?) Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden und das geht nur durch alle Eigentümer gemeinschaftlich über den Notar beim Grundbuch.

Im Testament könnte eher der Anteil am Haus vererbt werden, damit wäre der Partner als Miteigentümer im Boot. Dazu wäre vorher keine Kommunikation oder Grundbuchänderung notwenig. Da hätte ich eher Bedenken.

Achso...Nebenkosten: Ein Wohnrecht bedeutet: Keine Miete. Nebenkosten müssen aber gezahlt werden.

Ein Notar ist hier sicher sinnvoll.