Wer entscheidet über eine Mitfahrt im RTW?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Patient im einsichtsfähigem Alter und auch sonst geistig auf der Höhe ist wird er am Einsatzort belassen. Wird eine Behandlung im Krankenhaus für unbedingt erforderlich erachtet wird man versuchen ihn zu überreden. Funktioniert das nicht, wird nach Aufklärung über die möglichen Folgen der Verweigerung unter Zeugen eine entsprechende vorgedruckte Erklärung unterschrieben und der Patienten verbleibt am Einsatzort. Im Rettungsdienst gibt es die alte Weisheit: Wenn es schlimm genug ist, werden wir schon nochmal gerufen. Einer Einweisung mittels Polizei sind Grenzen gesetzt und der Patient hat das Recht selbst über seine Gesundheit zu entscheiden.

Wenn mit der Rettungsdienst aber nahelegt mich im Krankenhaus untersuchen zu lassen, sollte ich das auch tun. Die Leute machen ihren Job ja nicht erst seit gestern.

zilla002 
Fragesteller
 20.06.2010, 23:48

Ich danke dir für deine Antwort! Noch eine frage, ist das länderspezifisch oder bundeseinheitlich?...spätestens wenn der patient bewusstlos ist so nimmt an zu seinen gunsten an dass er die behandlung wollen würde...vielen dank erstmal soweit

Reiswaffel87  20.06.2010, 23:52
@zilla002

Sowohl der Rettungsdienst als auch die Polizei sind Ländersache. Es gibt demnach unterschiedliche Rettungsdienst-, Polizei- und auch Unterbringungsgesetze. Das Vorgehen an sich wird aber identisch sein. Der Patient wird aufgeklärt und nach Unterschrift am Einsatzort belassen.

Ist der Patient auf Grund der Erkrankung nicht mehr in der Lage sich zu äußern und kommt er in eine lebensbedrohliche Situation, wird ihm selbstverständlich geholfen. Schwieriger wird die Sache, wenn der Patient explizit dieser Behandlung widersprochen hat und der dann bewusstlos wird.

Wenn der Patient nicht mit will, dann lassen sich das der Notarzt oder Sanitäter bescheinigen - das Recht des Patienten geht vor.

Im Zweifel der Notarzt.

zilla002 
Fragesteller
 20.06.2010, 23:44

Ich nehme es auch an, aber als Patient habe ich ja schließlich das Recht eine Behandlung abzulehnen. Weißt du es oder vermutest du so wie ich?

BossUwe  24.06.2010, 18:40
@zilla002

Das Thema war ganz kurz vorher im Fernsehen, und da hieß es, das der Notarzt am Einsatzort entscheidet ob der Patient ins Krankenhaus muss, oder nicht. Und dann geht es eben wenn es sein muss, ab ins Krankenhaus, und sei es nur für einen Tag.

Sofern kein Suizidversuch oder keine Gefahr für Dritte ausgeht entscheidet der Patient, aber das Rettungsteam läßt sich eine Erklärung unterschreiben um rechtlich abgesichert zu sein!

Bei Eigen- oder Fremdgefährdung kann in der akuten Situation erstmal der Notarzt (oder komischweise sogar die Polizei) über eine Einweisung entscheiden,m diese Entscheidung muss jedoch nachträglich ionnerhalb von 24h vom Gericht geprüft weden. So haben sie uns das in der Uni beigebracht. Aber so ganz sicher bin ich mir grad auch nich...