kann ein patient bei lebensgefahr die behandlung verweigern?

3 Antworten

Das kommt immer darauf an, wichtig ist hierbei der geistige Zustand des Patienten und die genaue Rechtslage in der behandelnden Einrichtung.

Ist Er noch zurechnungsfähig, also in der Lage dazu, korrekte, logische und freie Entscheidungen zu treffen? Wenn Ja, dann steht der Wille des Patienten im Normalfalle über der Handlungspflicht des Arztes.

Ist Er jedoch nicht mehr zurechnungsfähig, z.B. wegen eines Nervenzusammenbruches oder eines psychischen Anfalles, dann hat der Arzt das letzte Wort und kann ihn auch gegen seinen Willen in eine medizinische Behandlung einweisen, also zwingen. Zum Beispiel als Schutz vor einem Suizidversuch.

Wie bei allen Regelungen gibt es auch hier eine Menge Ausnahmen und Sonderfälle, das ist aber alles gesetzlich geregelt worden und kann man auch sicherlich an entsprechender Stelle nachlesen.

Wenn er neben der Spur ist, sind seine Einlassungen erst mal irrelevant.  Da geht man schlicht davon aus, dass er eh nicht so richtig weiß, was er will und schwupps ist er im KH.

eine medizinische Behandlung ist ohne Einverständnis Körperverletzung. wenn jemand willentlich verrecken will, muss man ihn lassen