Minimal-invasive Kieferoperation; Kostenübernahme

3 Antworten

Hallo,

das wird nicht funktionieren:

Die Versicherung wird einen zunächst aufnehmen. Wenn eine Kostenübernahme für die Behandlung beantragt wird, wird der jetzige Behandler kontaktiert. Da schon absehbar war, dass eine Behandlung erforderlich sein wird, wird die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen (und ggf. den Vertrag wegen arglistiger Täuschung beenden).

http://www.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669713/

Im Übrigen zahlt eine Zusatzversicherung nur die Mehrkosten für die Privatbehandlung, aber nicht die gesamten Krankenhauskosten.

Gruß

RHW.

Das wird über eine Zusatzversicherung nicht funktionieren. Einerseits gibt es Wartezeiten, d.h. man kann sie nicht abschließen und direkt in Anspruch nehmen, sondern muss in der Regel mehrere Jahre warten, Genaues kann man den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen. Außerdem gibt es eine Gesundheitsprüfung, u.a. im Regelfall mit der Frage, ob eine medizinische Behandlung, Operation, etc. absehbar ist. Falschangaben führen hier zu einem Verlust des Versicherungsschutzes, die Wahrheit führt dagegen vermutlich dazu, dass eine Versicherung verweigert wird. Oder aber die Vorerkrankung wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ich würde mal mit der GKV reden, ob eine Kostenübernahme im Einzelfall nicht doch möglich ist. Vielleicht gibt es ja gute medizinische Gründe für eine bestimmte OP-Methode.

DerHans  17.07.2014, 19:49

Eine Zusatzversicherung für eine bereits vorhandene Störung gibt es nicht.

Sonst würde sich doch niemand vorher versichern.

FJung  17.07.2014, 20:08
@DerHans

Das habe ich ja geschrieben

Die Krankenkassen leisten bei medizinisch notwendigen Korrekturen. Wenn es sich lediglich um eine optische Verbesserung handelt, musst du das selbst zahlen.

Der Weg ist so, dass dein Arzt erst einmal die Notwendigkeit bescheinigt und einen Kostenvoranschlag erstellt. Diesen legst du deiner Krankenkasse vor. Dann musst du die Entscheidung abwarten.

Es handelt es sich ja nicht um eine lebensgefährlich Erkrankung bei der Eile geboten wäre.

Eine Zusatzversicherung für eine bereits vorhandene Störung gibt es nicht.