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Wohnungsamt - Wohnungssuche. Wie geht man am Besten voran?

Hallo Guten Tag,

Ich bin schon seit mehr als 5 Jahren beim Wohnungsamt (in Frankfurt) angemeldet bzw. Registriert und mir wurde bisher noch keine einzige Wohnung angeboten.

Ich habe eine 5 köpfige Familie und meine Dringlichkeitsstufe beim Wohnungsamt ist seit ungefähr 2 Jahren auf 1.

Jetzt habe ich vor kurzem selber eine freie Wohnung gefunden und bin sofort zum Wohnungsamt gegangen und habe dort eine Direkte Bewerbung für diese Wohnung ausgestattet. Jedoch meinte die Kollegin plötzlich zu mir, dass eine fünfköpfige Familie eine Wohnung kriegen darf, die größer als 87qm sind und dass diese Wohnung 85qm sind und dass wir die Wohnung wahrscheinlich nicht kriegen werden. Auf den Dokumenten steht, dass wir eine Wohnung bis 99qm kriegen dürfen und da steht nichts von, dass ich nur eine Wohnung kriegen darf darf die 87qm-99qm ist.

Letztendlich hat sie gesagt, dass sie diese Direkte Bewerbung dem Sachbearbeiter reichen wird. Anschließend hat sie uns die Telefonnumer des Sachbearbeiters gegeben und hat gesagt, dass wir da vllt auch nochmal anrufen könnten.

Wir, 5 Personen, leben momentan seit 15 Jahren in einer 50qm Wohnung mit 2,5 Zimmern. Wir sind echt in Not und brauchen dringend diese Wohnung. Hat jemand vielleicht schon mal dasselbe erlebt oder kennt sich mit so etwas gut aus und weiß, wie man am Besten vorgeht, um die gewünschte Wohnung bei der man eine Direkte Bewerbung ausgestattet hat, zu kriegen? Oder einfach generell welche Rechte ich habe, um diese Wohnung zu kriegen und generell wie ich vorangehen soll, um die Wohnung zu kriegen?

Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Tag.

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wasserschaden Mietwohnung, wer zahlt?

Bei meiner 85-jährigen Nachbarin gab es einen enormen Wasserschaden, ausgelöst durch ein offenes Eckventil in der Wohnung über ihr, die leersteht und renoviert wird. Für die Renovierung hat die Wohnungsgenossenschaft (Vermieter) eine Handwerksfirma engagiert.

Feuerwehr und Polizei mussten anrücken, da kein Notdienst erreichbar war. Die leerstehende Wohnung musste von der Feuerwehr aufgebrochen werden, um das Wasser zu stoppen.

Der Schaden in der Whg. meiner Nachbarin war schon so groß, dass sie als nicht mehr bewohnbar eingestuft wurde.

Der Schaden ereignete sich an einem Mittwoch. Donnerstag war Feiertag. Der Vermieter verlangt nun am Freitag eine Räumung der Wohnung bis Mittwoch der darauffolgenden Woche. Kosten dafür und Einlagerung der Möbel soll meine Nachbarin tragen. Eine Notunterkunft kann nicht gestellt werden und Hotel ist wegen Corona noch keine Option. Die Renovierung soll ca. 6 Mon. in Anspruch nehmen.

Laut Handwerksfirma sei das Eckventil rausgesprungen und daher keine Schuld bei der Firma zu sehen. Vermieter weist Schuld ebenfalls von sich.

Gutachter kommt Montag, um sich Ursache anzusehen.

Frage: Wer haftet, wenn der Schaden wirklich ohne Fremdverschulden entstand? Welche Kosten kommen schlimmstenfalls auf meine Nachbarin zu? Hausratversicherung ist vorhanden. Ist die Räumungsfrist des Vermieters überhaupt rechtens? Meine Nachbarin hat übrigens auch eine Katze die täglich von ihr geimpft werden muss, weshalb sie diese mitnehmen muss, wenn sie aus der Wohnung raus muss.

Danke im Voraus für jede hilfreiche Rückmeldung!

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