Es würde dem Grundgesetz widersprechen, wäre also nicht so einfach umzusetzen.
Aber ich halte es für ein interessantes Gedankenspiel.
Sollte man das Wahlrecht davon abhängig machen, ob jemand den Einbürgerungstest besteht?
Für den Text gibt es einen Topf von 330 Fragen. 33 davon werden dann ausgewählt, 30 zu Deutschland allgemein, 3 zu dem jeweiligen Bundesland.
Hier kann man sich das anschauen und den Test selber machen:
Einbürgerungstest für Deutschland - Alle Fragen & Antworten | Deutsch-Werden.de
Ich habe den Test gemacht und fand ihn recht einfach. Meine Antworten waren alle richtig. Bestanden hat man bei 17 von 33 richtigen Antworten. Aber bei jemandem, der sich seit 50 Jahren für Politik interessiert und selber in der Kommunal-Politik aktiv was, ist das wohl vorauszusetzen und alles andere als ein Wunder.