Wie bekomme ich die deutsch-polnische Staatsbürgerschaft?

5 Antworten

Da Du in Deutschland geboren bist... bist Du deutsch...

Evtl. wenn Du nach Polen ziehen würdest...

Aber hier in Deutschland würdest Du sie (je nachdem in welchen Jahr Du geboren wurdest) auch wieder abgeben müssen, selbst wenn Du sie "zu Deiner Geburt erhalten" hättest......

in Deutschland wird die Staatsbürgerschaft aber nicht nach dem Geburtsprinzip, sondern nach dem Abstammungsprinzip vergeben. Nicht mit USA verwechseln. Hier kommt es darauf an, welche Staatsbürgerschaft die Eltern haben.

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@PatrickLassan

Eben... und ausserdem weiß ich das dies auch je nach jahrgang noch unterschiedlich gehandhabt wurde...

1973 beide und das bis heute

1988 + 1990 beide und Abgabe einer mit 18

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Kurzfristig kann ich dir ohne nachweise jetzt sagen, dass das nicht einfach ist, und dass die staatengemeinschaft doppelstaatsbürgerschaft ablehnt. In Deutschland müssen sich glaube ich neue Staatsbürger nach einer gewissen Frist entscheiden, welche Bürgerschaft sie endgültig haben möchten. Staatsbürgerschaft ist schließlich kein Bedienpool, sonder er eröffnet dir exclusive Rechte (Wahlrecht) und Pflichten (Einhaltung öffentlicher Ordnung).

Es gibt keine deutsch-polnische Staatsbürgerschaft. Es gibt die deutsche, die polnische und beide. Welche Staatsbürgerschaft hast du denn jetzt?

Ich habe einen deutschen Personalausweis .

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Wenn deine Mutter zum Zeitpunkt deiner Geburt schon die polnische Staatsangehoerigkeit besass UND deine eltern nicht in deinen ersten Lebensmonaten erklaert haben, dass du NUR die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen sollst, hast du bereits die polnische Staatsangehoerigkeit. Dann musst du sie also gar nicht erst beantragen sondern lediglich evtl. feststellen lassen. Wie das geht, weiss ich nicht. Ein polnisches Konsulat wird da aber sicher helfen koennen.

Sollten deine Eltern jedoch kurz nach deiner Geburt erklaert haben, dass du nur die deutsche Staatsangehoerigkeit haben sollst, kannst du bei den polnischen Behoerden die Wiedererlangung der polnischen Staatsangehoerigkeit zu beantragen.

Deine deutsche Staatsangehoerigkeit betrifft das alles ueberhaupt nicht. Die musst du also nicht abgeben, wenn du die polnische wieder erhaeltst oder diese nun festgestellt wird.

in deinem alter kannst du gar nichts tun