Zwei Tage schulfrei für das Zuckerfest?

3 Antworten

Das sollte gehen. Deine Eltern schreiben einfach eine Entschuldigung. Ein religiöse Veranstaltung kann nicht durch ein Gesetz begrenzt werden.

Da Bildung leider wieder Ländersache ist, kann ich dir nur die Situation in Baden-Württemberg erzählen.




Schüler, die der islamischen Religion angehören, werden am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest einen Tag beurlaubt. Die Feiertage der islamischen Religion können datenmäßig nicht festgelegt werden, da sie sich nicht nach dem allgemeinen Kalender richten.



(2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:

1.

Kirchliche Veranstaltungen nach Nr. I der Anlage. Die Bestimmung des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage in der Fassung vom 28. November 1970 (GBl. 1971 S. 1), nach der Schüler an den kirchlichen Feiertagen ihres Bekenntnisses das Recht haben, zum Besuch des Gottesdienstes dem Unterricht fernzubleiben, bleibt unberührt.

2.

Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften nach Nr. II-VI der Anlage. Dem Antrag muß, soweit die Zugehörigkeit zu der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf andere Weise nachgewiesen ist, eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein.





OtosakaYuu 
Fragesteller
 05.07.2016, 14:02

Danke! Ich wohne zufällig in Baden-Württemberg ^^

2

Im Grunde eigentlich Garnicht da es kein Feiertag ist der im deutschen Gesetz der Schulpflicht entledigt 

Alles andere liegt in der Kulanz der schule,  wenn die sagt du darfst einen Tag wegen eines religiösen festes pausieren dann darfst du einen,  wenn sie 2 sagen dann 2 wenn sie sagen Garnicht dann herrscht Schulpflicht 

Soweit ich weiß ist das in den Schulen nur auf einen Tag begrenzt, du kannst ja vielleicht in der Schule nachfragen.