Zusatzvereinbarung zu meinem Arbeitsvertrag über Kurzarbeit?

3 Antworten

5. Ich habe eine Rechtschutzversicherung, sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen um mich beraten zu lassen?

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Ja. Es sollte aber ein Anwalt für Arbeitsrecht sein.

Die Beantwortung Deiner Frage ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

  • wie lange bist Du in Deinem Betrieb bereits beschäftigt ?
  • gibt es in Eurem Betrieb einen Betriebsrat ?
1. Ich will arbeiten und an meinem Arbeitsplatz werde ich gebraucht.

Bei einem Zeitarbeitsunternehmen, entscheidet das nicht Dein Arbeitgeber sondern dessen Auftraggeber.

2. Wieviel Prozent von meinem Gehalt macht mein Kurzarbeitergeld aus? Und bekomme ich weiter meine Einsatzbezogene Zulage?

Das sind 60 - 67 %, je nach Familienstand

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf?pk_campaign=Kurzarbeitergeld_Corona&pk_source=Google_Paid&pk_medium=Sitelink&pk_content=Kurzarbeitergeld-Tabelle

3. Wird überhaupt verlangt, das ich Zuhause bleibe oder soll und kann ich weiterarbeiten?

Ob ein Nebenjob ausgeübt werden darf, hängt u.A. von Deinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag und ggf. von der Zustimmung Deines Arbeitgebers ab.

Einen anderen Job suchen, ja, kannst Du selbstverständlich. Aufnehmen, das kannst Du selbstverständlich nachdem Du Deinen derzeitigen beendest (Kündigung). Damit würde aber auch das Kurzarbeitergeld entfallen.

4. Kann ich mit Rücksprache des Betriebes, Personalbüro wo ich im Einsatz bin, die Zeitarbeitsfirma wechseln?

Selbstverständlich kannst Du, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, den Arbeitgeber wechseln.

iancussiack 
Fragesteller
 12.04.2020, 13:07

Zu 3. habe ich eine Frage: Nein ich will keinen Nebenjob. Was ich meine ist: Kann ich an meinem jetzigen Arbeitsplatz weiterarbeiten. Denn ich werde ja gebraucht. Und Kurzabeiten will ich überhaupt nicht!

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GutenTag2003  12.04.2020, 13:08
@iancussiack

Wie schon geschrieben.

Bei einem Zeitarbeitsunternehmen, entscheidet das  nicht Dein Arbeitgeber sondern dessen Auftraggeber.
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iancussiack 
Fragesteller
 12.04.2020, 13:20
@GutenTag2003

alles klar, dann rede ich mit dem Personalbüro (Auftraggeber) und arbeite einfach weiter. Aber was ist mit der Zusatzvereinbarung muß ich diese unterschreiben, und wenn ich das verweigere? Ich arbeite dann ja, also keine Kurzarbeit?

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besser als eine Kündigung. So mußten wir auch wohl oder übel unterschreiben

60% vom Nettolohn bei Ledigen. 67% bei Verheirateten. Berechnet wird ein Durchschnitt beim Kurzarbeitergeld

Evtl. noch Wohngeld beantragen

Dann sage dem Personaldisponenten, daß Du im Entleihbetrieb arbeiten möchtest.

Bei uns sind Leiharbeiter abgemeldet worden, weil wir selbst in Kurzarbeit sind & ich baue meine Überstunden gerade ab

Schwer zu lesen, einige Leerzeilen wären besser gewesen

Betriebsrat ist nur für Festangestellte, evtl. kann man Dir einen Rat geben. Kündigung bei der Zeitarbeitsfa ?

Dein Arbeitgeber muss Dich entsprechend der geleisteten Stunden entlohnen .... Kurzarbeit maximal dann, wenn Dein Einsatzbetrieb Dich nur noch für weniger Stunden einsetzen kann / möchte.

Ansonsten gilt .... vor Kurzarbeit musst Du Dein Zeitguthaben ( Überstunden-)Konto einsetzen.

iancussiack 
Fragesteller
 12.04.2020, 13:13

Du schreibst der Auftraggeber ist derjenige der die Entscheidung trifft. Alles klar. Dann kann ich ja weiterarbeiten. Ich rede dort mit dem Personalbüro und werde weiterarbeiten. Aber was passiert mir, wenn ich diese Zusatzvereinbarung nicht unterschreibe. Denn dann mache ich ja keine Kurzarbeit. Und, ich muss angeblich meinen Urlaub aus 2019 sofort nehmen. Vorher sagte man mir noch das dieser zwar nicht ausgezahlt werden dürfe, aber ich kann diesen nehmen irgendwann in 2020, gilt das jetzt nicht mehr?

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wilees  12.04.2020, 13:22
@iancussiack

Soweit es zu Arbeitszeitkürzungen kommt, so muss vor Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld in jedem Fall der Urlaub aus 2019 "verwertet" werden.

Ansonsten .... auch jetzt kann Dich Dein Arbeitgeber auffordern diesen Urlaub zu nehmen ..... ansonsten läufst Du wirklich Gefahr, dass er verfällt.

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