Zusammenwirken der Verfassungsorgane?

2 Antworten

Ganz, ganz einfach gesagt, geht es in der Demokratie darum, dass mehrere Gremien mitbestimmen und sich gegenseitig kontrollieren, damit nicht "ein Einzelner" die Macht über alles hat.

Das hatten wir in der Vergangenheit schon mal.

Der Bundestag kann doch einfach ein Gesetz beschließen und fertig

Genau das kann er eben nicht.

Gesetze, die sich auf die Belange und Zuständigkeiten der Bundesländer auswirkuen bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat.

Alle Gesetze können durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft und beanstandet werden, wenn es ein Kläger verlangt.