Zusammen den Träger wechseln?

2 Antworten

Am einfachsten bei einer Verlängerung einer Maßnahme, also wenn eine Bewilligung ausläuft

Innerhalb geht es nur wenn alle zustimmen.

Wenn der Träger eine Kostenzusage vom Jugendamt hat, dann ist er berechtigt, auch einen anderen Helfer seiner Wahl einzusetzen. Nur wenn er die Hilfe nicht bedienen kann, muss er darauf verzichten.

In der Praxis gibt es einen Mangel an Schulbegleitern, dass ich mir durchaus vorstellen kann, dass das klappt. Vielleicht kannst du deine Kündigungsfrist auch so legen, dass das Jugendamt dazu passend die neue Kostenzusage erstellt.

Auf jeden Fall musst du mit deinem Träger und dem Jugendamt sprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Tshelby929 
Fragesteller
 18.11.2022, 18:31

Dankeschön, also die Familie hat ihren Wunsch geäußert mich unbedingt behalten zu wollen, wird da eher zum Wohle des Kindes entschieden ?

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