Zusage für Ausbildungsplatz zurückziehen?

5 Antworten

ja, kannst du allerdings würde ich das dann schnellstens machen ehe der verwaltungsapparat in gang gesetzt wurde.

Selbstverständlich musst du nicht die Ausbildung antreten. Zudem hattet ihr "nur" einen mündlichen bzw. telefonischen Vertrag. Dieser ist nur solange binden, wie das Gespräch dauert. Selbst wenn du unterschrieben hast, gibt es im Ausbildungsvertrag eine Kündigungsklausel. Diese sagt, dass du innerhalb der Probezeit fristlos kündigen kannst aber auch gekündigt werden kannst.

solange ist nichts unterschreiben ist hast du die wahl & steuerst es .

Natürlich sollte man immer absagen am besten telefonisch & email.

Einfach einen Brief/Mail schreiben das du schon etwas anderes hast und fertig ;)

Solange noch nichts unterschrieben ist, ist das kein Problem