Zukünftige Erben bestimmen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dazu sollte er einen Anwalt mit der Formulierung beauftragen.

Einfach ist das nicht, wenn nicht sogar unmöglich, und es kann eine ziemliche Belastung für die Erben sein, wenn da Bedingungen festgeschrieben sind, die einen
Verkauf oder eine Beleihung quasi unmöglich machen.

Es müsse eine "Auflassung" im Grundbuch eingetragen werden die den anderen Erben ein Vorkaufsrecht gibt. Rückgängig machen kann man eine Erbschaft nicht wirklich im Nachhinein. Man muss ja alle Fälle berücksichtigen, auch dass du das Haus beleihen musst, oder verkaufen (Pflegefall), oder in die Privatinsolvenz gehst. Oder Scheidung. Und du wirst auch nicht akzeptieren dass dein Mann nicht wenigstens ein lebenslanges Wohnrecht hat. Das wird also wahrscheinlich ein recht komplizierter Erbvertrag, nicht nur ein Testament.

Möglich wäre auch eine Schenkung an ?? Enkel oder Nichten/Neffen mit einem lebenslangen Wohnrecht/Niessbrauch für dich und Ehemann. Alles schränkt aber die Verfügung übers Erbe drastisch ein .. darum rate ich dringen davon ab.

Das ist über eine Vor- und Nacherbschaft möglich. Sie können allerdings die Vorerbschaft ausschlagen und den Pflichtteil geltend machen. Allerdings sollte man den Nacherben schon genauer bestimmen. Das Wort Blutsverwandschaft ist rechtlich kaum zu interpretieren.

Woher ich das weiß:Recherche

Grundsätzlich schon! Das nennt sich Vor- und Nacherbschaft. Um zu verstehen, was das bedeutet und was die Auswirkungen sind, sollte man sich aber vorher rechtlich beraten lassen