Zündapp ZR 10 Tuning, Anmeldung
Hallo, ich besitze einen Führerschein der B-Klasse. Dass heißt, ich darf mit diesem Roller bis 50ccm und 45 km/h fahren oder? Nun habe ich eine Zündapp ZR 10 bekommen, welche um die 30 km/h schafft. Wenn ich diese nun ein bisschen schneller mache mit neuem Krümmer, Vergaser etc., gibt das dann rechtliche Probleme, weil sie nur 25km/h orignal fährt, oder besteht die Möglichkeit sie z.B. mit 45 km/h anzumelden? Will auf jeden Fall schneller fahrn, habe aber auch keine Lust später dann Probleme zu bekommen...
Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Jede Veraenderung laesst die ABE erloeschen. Egal ob man etwas am Motor, an der Uebersetzung, an der Auspuffanlage, an den Reifen, dem Sitz etc. veraendert. Die Frage ist nur: Kennen die Cops sich heutzutage ueberhaupt noch mit Mofas aus? Ich denke nicht! Problematisch wird es bei einem Unfall; ganz besonders wenn man Schuld hat und andere Personen verletzt oder gar getoetet werden. Das erloeschen der ABE bedeutet naemlich auch dass man nicht mehr versichert ist. Ich bin in den 1980er Jahren aber stets hoch frisierte Mofas und Mokicks gefahren. Zum Glueck ohne Unfall und nur ein einziges Mal wurde ich von der Polizei angehalten und kontrolliert. Ist halt eine 50/50 Situation. In der Stadt wuerde ich nicht mit einem frisierten Hobel durch die Gegend fahren. Auf dem Land schaut es schon entspannter aus.